Glossar

In unserem Glossar erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um Handelsregisterauszüge.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist eine geschäftliche Darstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die jährlich von Kaufleuten aufgestellt werden muss.

Joint Venture

Unter einem Joint Venture versteht man zu deutsch ein Gemeinschaftsunternehmen. Dabei handelt es sich um die Zusammenarbeit von zwei oder mehreren Unternehmen, die gemeinsam eine Tochtergesellschaft gründen. Die Absicht eines Joint Ventures kann beispielsweise darin liegen, die individuellen Kompetenzen der beteiligten Unternehmen zu bündeln und somit Kosten zu sparen. Auf Grund so entstehender Synergieeffekte, kann ein Joint Venture leichter Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten erzielen. Außerdem wird das unternehmerische Risiko der Tochtergesellschaft gemindert, da es auf alle beteiligten Unternehmen aufgeteilt wird. Oftmals entscheiden sich Firmen auch für ein Joint Venture, wenn sie neue Märkte erschließen wollen und das Wissen eines dort ansässigen Unternehmens benötigen oder rechtliche Barrieren überschritten werden müssen.

Meistens wird sich für ein sogenanntes 50:50 Gemeinschaftsunternehmen entschieden, bei dem beide Unternehmen gleichermaßen an der Leitung beteiligt sind. Gesetzlich gilt eine Tochtergesellschaft als Gemeinschaftsunternehmen, wenn ein anderes Unternehmen eine Beteiligung von mindestens 25% besitzt.

 

Jurist

Der Begriff Jurist bezeichnet alle Berufe, die sich mit der Rechtsanwendung befassen.

Juristische Person

Bei einer juristischen Person handelt es sich im Vergleich zu einer natürlichen Person um rechtliche Konstrukte, die Träger von Rechten und Pflichten sind und Rechtsverträge abschließen können. Es wird zwischen juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts unterschieden. Zu den juristischen Personen des Privatrechts gehören beispielsweise eingetragene Vereine, AGs und GmbHs. Der Staat, Gemeinden und öffentliche Anstalten zählen zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Da juristische Personen nicht selbständig handeln können, werden sie durch natürliche Personen vertreten. Diese gesetzlichen Vertreter werden als Organe der juristischen Person bezeichnet. Es kann sich dabei beispielsweise um den Geschäftsführer oder den Vorstand handeln.

Justizministerium

Das Justizministerium ist ein Staatsministerium in Deutschland, das für dessen Justiz (Rechtspflege) zuständig ist.