Glossar

In unserem Glossar erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um Handelsregisterauszüge.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit wird durch die Verfassung festgelegt und bestimmt im öffentlichen Recht, ob und welches Gericht oder welche Behörde in einem Einzelfall ermächtigt und/oder verpflichtet ist hoheitlich zu handeln.

Zweigniederlassung

Als Zweigniederlassung bezeichnet man die Niederlassung einer Handelsgesellschaft oder eines Kaufmannes, in der diese oder dieser in Teilen abhängig oder unabhängig von der Hauptniederlassung wirkt. Zu den Eigenschaften einer Zweigniederlassung zählt, dass diese sachlich die gleichen Geschäfte betreibt, wie die Hauptniederlassung, dass diese eine räumliche Selbstständigkeit voraussieht und dass sie für eine bestimmte Dauer eingerichtet ist.

Gesetzlich ist vorgesehen, dass der Kaufmann oder die Handelsgesellschaft bei Errichtung oder Aufhebung der Zweigniederlassung, dieses unter Angabe der inländischen Geschäftsanschrift und Ort der Zweigniederlassung, beim Gericht der Hauptniederlassung angibt.