Umstellung auf das elektronische Handelsregister

Heutzutage wird jedes Handelsregister in Deutschland elektronisch geführt. Jedoch wurde dies erst durch das Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20.12.1993 ermöglicht. Davor wurden alle Handelsregistereintragungen manuell auf Registerkarten geführt.

Die tatsächliche Umstellung auf den elektronischen Betrieb fand in den verschiedenen Bundesländern jedoch erst in den Jahren 2001 bis 2007 statt.

Ab dem 01.01.2007 gilt das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenshaftsregister, das Handelsregister verpflichtet Eintragungen nur noch in elektronischer Form anzunehmen. Spätestens ab diesem Tag muss die Umstellung auf den elektronischen Betrieb also abgeschlossen sein.

Wann ist es wichtig sich über den Zeitpunkt der Umstellung zu informieren?

Der Zeitpunkt der Umstellung auf das elektronische Handelsregister sollte beachtet werden, wenn man sich für vergangene Firmeninformationen interessiert und feststellen möchte, ob der historische oder chronologische Handelsregisterauszug das passendere Dokument ist.

Sowohl der chronologische als auch der historische Handelsregisterauszug enthalten Informationen über Veränderungen von Eintragungen, sowie gelöschte Einträge in einem gewissen Zeitraum. Diese Veränderungen können beispielsweise einen Wechsel des Geschäftsführers, das Stammkapital oder den Unternehmensgegenstand betreffen.

Wann sollte der historische Handelsregisterauszug angefordert werden?

Der historische Handelsregisterauszug sollte angefordert werden, wenn ein Interesse an Firmeninformationen besteht, die vor dem Jahr der Umstellung auf die elektronische Führung der Handelsregister im jeweiligen Bundesland eingetragen wurden.

Wann sollte der chronologische Handelsregisterauszug angefordert werden?

Es ist davon auszugehen, dass der chronologische Handelsregisterauszug alle Daten nach dem Zeitpunkt der Umstellung auf die elektronische Führung des Handelsregisters im jeweiligen Bundesland enthält. Alle Tatsachen, die ab diesem Zeitpunkt eingetragen oder gelöscht wurden, können folglich mit Hilfe dieses Handelsregisterauszugs nachvollzogen werden.

Datum der Umstellung in den verschiedenen Bundesländern

Die folgende Tabelle liefert Ihnen Informationen zum Datum der Umstellung auf den elektronischen Betrieb im jeweiligen Bundesland. Es handelt sich hierbei um ungefähre Werte und daher um eine unverbindliche Auskunft. Es kann keine Garantie übernommen werden, dass die Umstellung wirklich zu diesem Zeitpunkt stattgefunden hat.

Wir bieten Ihnen diese Informationen, damit Sie besser abschätzen können, welches Dokument für Sie höhere Relevanz hat!

BundeslandUmstellung
Baden-Württemberg01.2007
Bayern04.2004
Berlin06.2004
Brandenburg12.2006
Bremen12.2005
Hamburg01.2001
Hessen11.2006
Mecklenburg-Vorpommern12.2006
Niedersachsen01.2007
Nordrhein-Westfalen01.2005
Rheinland-Pfalz01.2006
Saarland03.2004
Sachsen01.2005
Sachsen-Anhalt10.2006
Schleswig-Holstein12.2006
Thüringen12.2006

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen bei Ihrer Entscheidung helfen konnten und sie nun das passende Dokument wählen!