Betrugsverdacht? Prokuraprüfung via Handelsregisterauszug

Im alltäglichen Geschäftsleben, egal ob als Käufer oder Verkäufer, ist man oft in einer schwierigen Lage wenn es um die Einschätzung der Seriosität von möglichen Vertragspartnern oder Geschäftspartnern geht. Geht es um größere Beträge will man sich auf alle Details verlassen können. Welche Möglichkeiten aber hat man wenn einem der angeblich bevollmächtigte Handelsvertreter dubios vorkommt? Handelt es sich wirklich um den Prokurist oder Geschäftsführer? Ist die angebliche Prokura tatsächlich wasserdicht? Das Internet ist natürlich eine große Hilfe. Mit Suchmaschinen wie Google ist es leicht, zumindest grundsätzliches über ein Unternehmen und seine Struktur herauszufinden. Problematisch ist allerdings, dass sich Inhalte leicht fälschen lassen. Nicht nur Firmennamen, -sitze, -adressen, Empfehlungen und Testberichte lassen sich in Windeseile anfertigen, auch ganze Lebensläufe und Personalien sind schnell erstellt und täuschen arglosen Betrachtern Seriosität vor. Der angeblich umfassend berechtigte Prokurist gehört in Wirklichkeit dem Unternehmen gar nicht (mehr) an, arbeitet in eigenem Interesse oder täuscht nur vor, überhaupt ein Prokurist zu sein. In den letzten Jahren stieg die Raffinesse von Betrügern massiv an. Telefonate, zugesandte Unterlagen, Treffen mit vermeintlichen Geschäftsführern und Prokuristen und auch vorgezeigte Bevollmächtigungen und Firmenausweise können sich als gut gemachte Fälschungen entpuppen. Ein Handelsregisterauszug ist der erste und beste Schritt um ohne Aufsehen zu überprüfen ob man wirklich mit dem Prokurist oder Geschäftsführer zu tun hat. Mit ihm lassen sich ohne Umschweife alle wichtigen Fakten über ein Unternehmen feststellen. Gibt jemand vor Geschäftsführer oder Prokurist zu sein, so scheint der Name der Person im Handelsregisterauszug auf. Auch der Firmenname und die dazugehörige Adresse werden im Handelsregisterauszug ausgewiesen. Ein Abgleich mit den Unterlagen oder Behauptungen des angeblichen Prokuristen können ein Indiz für einen Betrug sein. Passen Daten nicht zusammen sollten umgehend umfassendere Recherchen eingeleitet und etwa bei der Industrie- und Handelskammer Informationen eingeholt werden.
Rechtlich ist man mit der Auskunft durch einen Handelsregisterauszug auf der sicheren Seite. Eintragungen in das Handelsregister genießen einen gerichtlich anerkannten umfassenden Verkehrs- und Vertrauensschutz. Informationen die man daraus bezieht, darf man vertrauen. Geschäfte die auf Basis dieser Informationen getätigt werden sind kaum anfechtbar. Im Sinne kaufmännischer Vorsicht ist die Einsichtnahme in den Handelsregister also sehr zu empfehlen.