Das deutsche Handelsregister vs. European Business Register

Bereits seit dem Jahr 1992 versuchen die europäischen Partner eine gemeinsame Registratur für Unternehmen zu entwickeln. Hinter dem Projekt "European Business Register" verbirgt sich also nichts weiter als ein europäisches Handelsregister, welches die Daten der nationalen Handelsregister verwendet. Dennoch unterscheidet sich ein Auszug aus dem EBR deutlich von einem deutschen Handelsregisterauszug. Das liegt hauptsächlich an den verschiedenen nationalen Regelungen für einen Eintrag im Handelsregister.
Das ERB - Noch nicht mehr als ein Projekt!
Wer sich vom ERB einen leichteren Zugang zu wichtigen Unternehmensinformationen wünscht, der wird teilweise zufrieden, aber größtenteils enttäuscht sein. Das ERB verwaltet lediglich die bereits bekannten Daten aus den jeweiligen Registern und stellt keine eigenen Ansprüche und Forderungen an die Unternehmen. Im Endeffekt ist das ERB die zentrale Stelle für eine gezielte Datenabfrage, aber wenn die gewünschte Information im nationalen Register nicht angegeben werden muss, so wird eine Abfrage keine neuen Informationen einbringen. Ein praktisches Beispiel kann hier ein Handelsregisterauszug aus Österreich, im Vergleich zu einem deutschen Handelsregisterauszug sein. In beiden muss der Eintrag mit Ort, Datum der Eintragung, Firmenname und Rechtsform beginnen, bei den weiteren Inhalten unterscheiden sich die Inhalte allerdings deutlich. Während beim deutschen Handelsregisterauszug großer Wert auf die Personensuche gelegt wird, die Ansprechpartner und Verantwortlichen also direkt ermittelt werden können, legt Österreich so gut wie keinen Wert auf Transparenz in diesem Bereich. Anders schaut es aber bei der Veröffentlichung von finanziellen Details aus. Hier hat ein Handelsregisterauszug aus Österreich einen deutlich höheren Wert. Firmen in Deutschland müssen hingegen nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Jahresabschluss veröffentlichen.
Die Zukunft des ERB - Eine strittige Frage!
Die Zukunft des ERB ist noch mehr als fragwürdig. Zwar sind sich alle europäischen Länder einig das ein zentrales Register notwendig, ja sogar unabdingbar ist, bei der Ausgestaltung scheiden sich derzeit aber noch die Geister. Vielen Ländern sind die inhaltlichen Sachfragen zu entscheidend, und der nationale Proporz spielt eine zu wichtige Rolle, als das eine schnelle Lösung in Sicht zu sein scheint. Dennoch ist ein Handelsregisterauszug aus dem ERB eine sinnvolle Informationsquelle, wenn man weiß wonach man suchen muss und welche Informationen benötigt werden.