Der Handelsregisterauszug als Seriositätsnachweis beim Geschäftspartner

Die Verhandlungsrunden über das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA sind in vollem Gange. Auch wenn dieses groß angelegte bilaterale Projekt umstritten ist und noch vielerlei Unstimmigkeiten aufweist, gilt ein Abschluss der Verhandlungen innerhalb der nächsten Jahre unter Experten als sicher. Damit wird sich der Wirtschaftsmarkt in naher Zukunft nachhaltig verändern.
Handelsregisterauszug zur Stärkung der eigenen Verhandlungsposition
Die fortschreitende Internationalisierung und der damit verbundene Wegfall von Handelsschranken führen zwangsläufig auch zu wachsender Konkurrenz. Für die vielen Unternehmer wird es deswegen von besonderer Bedeutung sein, sich eine gute Ausgangsposition für Verhandlungen auf dem Markt zu verschaffen. Dabei kann ein Handelsregisterauszug hilfreich sein. Bei Behörden, potenziellen Vertragspartnern und Banken vermittelt die Vorlage eines solchen Auszuges einen positiven ersten Eindruck. Regelmäßig wird die Eintragung ins Handelsregister für die Aufnahme von geschäftlichen Beziehungen sogar vorausgesetzt. Deshalb kann es unter Umständen auch für Kleingewerbetreibende und gewerblich tätige Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sinnvoll sein, sich freiwillig im Handelsregister registrieren zu lassen. Der Kleingewerbetreibende wird dann zum eingetragenen Kaufmann (e.K.) und die GbR zu einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Durch die Eintragung erhält man einen gewissen Vertrauensvorschuss und kann die eigene Verhandlungsposition stärken. Verträge, finanzielle Transaktionen, öffentliche Ausschreibungen und sämtliche weitere Rechtsgeschäfte können schneller zum Abschluss gebracht werden.
Handelsregisterauszug zur Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit eines Geschäftspartners
Aber auch im umgekehrten Fall kann man sich als potenzieller Kunde oder Investor durch Erwerb eines Handelsregisterauszuges von der Seriosität eines Unternehmens überzeugen. Durch die Eintragung kann auch generell zunächst die Existenz einer Firma überprüft werden. Zwar lassen sich dadurch noch keine Rückschlüsse auf die Bonität einer Firma schließen, aber ein Unternehmen verpflichtet sich durch die Eintragung zumindest, den Betrieb nach der Anwendung kaufmännischer Regelungen und Gebräuche nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) zu führen. Außerdem ergibt sich aus dem Handelsregisterauszug, welche Person für ein bestimmtes Unternehmen überhaupt vertretungsberechtigt ist und rechtsverbindlich Verträge abschließen darf. Auf die Richtigkeit der Angaben in diesem Verzeichnis kann man vertrauen, denn jede Eintragung in das Handelsregister wird durch das zuständige Registergericht genauestens geprüft.