Eröffnung eines Geschäftskontos - Sinn und Nutzen eines Handelsregisterauszugs

Eröffnung eines Geschäftskontos - Sinn und Nutzen eines Handelsregisterauszugs

Ohne ein Girokonto ist der heutige und normale Alltag kaum noch denkbar und auch kaum noch möglich. Doch nicht nur Privatkunden, auch Geschäftskunden sind auf ein solches Konto angewiesen. Dieses wird jedoch dann nicht als Girokonto, sondern einfach als Geschäftskonto bezeichnet.


Legitimation von Geschäftskunden

Nahezu jede Bank bietet die Eröffnung und die Führung von Geschäftskonten an. Vor der Eröffnung eines solches Kontos aber überprüft die Bank die Legitimation. Bei Privatpersonen reicht zur Legitimation die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises. Dies kann dann z.B. der Personalausweis oder auch der Reisepass sein. Bei Geschäftskunden aber reicht dies nicht aus. Hier muss ein Auszug aus einem amtlichen Register vorgelegt werden. Die Überprüfung der Legitimation dient der Feststellung, ob es sich auch wirklich um die Person bzw.um die Firma handelt, die gegenüber der Bank auftritt. Bei Geschäftskunden geht es des Weiteren auch darum, festzustellen, wer berechtigt ist, ein Geschäftskonto zu eröffnen, bzw. wer berechtigt ist, Unterschriftsvollmacht zu bekommen. Auch, ob eine Einzelverfügungsberechtigung oder eine gemeinsame Verfügung festgelegt wurde, muss vor Kontoeröffnung überprüft werden. Solche Angaben können Banken und Kreditinstitute in Auszüge eines öffentlichen Registers nachlesen.


Die Bedeutung des Handelsregisters

Das Handelsregister ist ein solches öffentliches Register. Genauer gesagt ist das Handelsregister ein Verzeichnis der Kaufleute. Seine Aufgabe ist es, die Öffentlichkeit über die Rechtsverhältnisse und andere für den Geschäftsverkehr wichtige Tatbestände eines Unternehmens, zu unterrichten. Für die Bank bedeutet dies im Rahmen der Geschäftskontoeröffnung, der Handelsregisterauszug gibt Auskunft darüber, um welches Unternehme es sich handelt und welche Rechtsverhältnisse hier vorliegen. Aus einem solchen Auszug geht hervor, wer der Geschäftsführer ist, wer Prokura hat, wer unterzeichnungsberechtigt ist. Auch weitere wichtige Informationen wie Art des Unternehmens, die Adresse und weitere Daten und Fakten rund um das Unternehmen, die für die Kontoeröffnung wichtig sind, können hieraus entnommen werden. Für die Bank ist es wichtig zu wissen, wer berechtigt ist, den Kontovertrag zu unterzeichnen, und wer berechtigt ist, Vollmacht über das Konto zu bekommen. Alle Personen, die im Rahmen der Kontoeröffnung auftauchen, müssen sich des Weiteren dann auch noch persönlich durch ihren Ausweis legitimieren.


Der Handelsregisterauszug als Werkzeug zur Rechtssicherheit

Das Handelsregister ist ein öffentliches Register. Das bedeutet, jedermann hat ein Recht auf Einsicht. So auch die Banken. In der Praxis jedoch ist es meist so, dass die Unternehmen selbst den Handelsregisterauszug einreichen, wenn sie ein Konto eröffnen möchten. Für die Bank bedeutet der Blick in den Registerauszug ein großes Maß an Rechtssicherheit. Somit ist das Handelsregister für die Eröffnung und Führung von Geschäftskunden enorm wichtig. Und mehr noch, die Banken sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden zu legitimieren, auch bei einer Kontoeröffnung. Dieser Legitimation dient bei Geschäftskunden dann auch der Handelsregisterauszug.