Handelsregisterauszug bei Neukunden

Da Unternehmen ständig Wachstumschancen nutzen, um dadurch ihren Gewinn zu erhöhen, ist es notwendig, ständig an neue Kunden zu kommen. Doch was tun, wenn sich eine neue Geschäftsbeziehung anbahnt? Fragen wie "Ist es denn ein seriöses Unternehmen und kann es seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen"? werden häufig gestellt. Ratsam ist es, sich vor einer Geschäftsbeziehung ein Bild über das neue Unternehmen zu machen. Das Handelsregister liefert wichtige Informationen über mögliche Geschäftspartner. Es ist ein öffentlich zugängliches Register, das sowohl Geschäftsleute als auch Privatpersonen zur Auskunft nutzen können. Die wesentliche Aufgabe des Handelsregisters ist, die Sicherheit im Rechts- und Geschäftsverkehr zu gewährleisten.
Welche Transparenz bietet ein Handelsregisterauszug?
Durch den Handelsregisterauszug kommen Unternehmer an wichtige Informationen über den neuen Geschäftspartner. Der Handelsregisterauszug informiert über pekuniäre und rechtliche Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen. So z.B. über die Höhe des Stamm- bzw. Grundkapitals, einer Auflösung der Gesellschaft oder das Erlöschen des Betriebes. Ebenso liefert der Registerauszug Basisdaten über eine Firma, wie z.B. den Namen, Gegenstand des Unternehmens, die Rechtsform und den Sitz mit evtl. Niederlassungen, etwaige Bestellungen von Prokuristen sowie Informationen über Haftungsausschlüsse. Fast alle Handelsunternehmen und Kaufleute sind verpflichtet, sich im Handelsregister einzutragen. Durch die Eintragung im Handelsregister wird die Firma der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Vertrauen wird gesteigert, die Kreditgewährung erleichtert. Auch gilt, dass ein ins Handelsregister eingetragenes Unternehmen fortgeführt werden kann, sollte dieses in andere Hände übergehen.
Warum ist das Handelsregister wichtig?
Potentielle Geschäftspartner haben durch das Handelsregister die Gelegenheit, sich vor einer Zusammenarbeit über alle erforderlichen wirtschaftlichen Belange eines Unternehmens zu informieren. Das Handelsregister ist eine öffentliche Institution und ist vertrauensvoll, was bedeutet, dass ein allgemeines Vertrauen in die Richtigkeit der Eintragungen vorausgesetzt werden kann. Sind die Informationen im Handelsregisterauszug also positiv gewertet, kann sich ein Unternehmen mit gutem Gewissen auf ein Geschäft einlassen. Anmerken muss man allerdings, dass der Handelsregisterauszug keine Auskünfte über die Zahlungsweise und Bonität des jeweiligen Betriebes aussagt. Wer in diesem Punkt auf Nummer sicher gehen will, sollte eine Prüfung über eine Bonitätsauskunft einholen. In Deutschland ist der Handelsregisterauszug bei den jeweils regional zuständigen Amtsgerichten hinterlegt und wird von diesen geführt. Diesen erhalten Sie direkt beim zuständigen Amtsgericht, oder Sie können die Beantragung des Auszuges über einen Onlinedienst durchführen.
Fazit
Bevor eine Geschäftsbeziehung mit einem neuen, unbekannten Unternehmen eingegangen wird ist es ratsam, den entsprechenden Handelsregisterauszug einzusehen.