Gründung eines Unternehmens

Wenn eine Geschäftsidee vorhanden ist, kann der Weg zur Gründung einer eigenen Firma eingeschlagen werden. Im Jahr 2013 erreichten 868.000 Personen dieses Ziel und gründeten ein wirtschaftlich aktives Unternehmen (Quelle: kfw). Davon sind ca. 5% weltweite Marktneuheiten und 5% bundesweite Neuheiten. Bei fast 90% der Gründungen handelt es sich allerdings um Angebote von Dienstleistungen und Produkten, die keine Marktneuheiten darstellen.
Während die Dauer einer Gründung 2003 noch durchschnittlich 45 Tage dauerte, sind es 2014 nur noch durchschnittlich 14,5 Tage (Quelle:statista). Welche Schritte während dieser Zeit durchlaufen werden sollten, wird im Folgenden erläutert.
Welche Schritte sind vor der Gründung notwendig?
Sofern eine innovative Gründungsidee vorhanden ist, sollte diese ausreichend analysiert werden. So entsteht frühzeitig ein Bild über den Aufwand und die mögliche Profitabilität einer Gründung.
Einer der ersten Schritte sollte eine intensive Internetrecherche sein, um zu überprüfen, ob die eigene Idee bereits auf dem Markt existiert. Ist dies der Fall, sollte man sich als Gründer nicht sofort abschrecken lassen, da gleiche Produkte und Dienstleistungen in den unterschiedlichsten Formen und Qualitäten angeboten werden können. Der Fokus des weiteren Vorgehens sollte dann allerdings darauf liegen, im Vergleich zu Wettbewerbern einen höheren Mehrwert zu bieten und das Produkt besser auf Kundenbedürfnisse abzustimmen als die künftige Konkurrenz.
In einem nächsten Schritt sollte geklärt werden, ob Potential auf dem Markt besteht und wie der Bedarf bzw. die Nachfrage der potentiellen Kunden aussieht. Hierbei können kurze Gespräche mit Freunden, potentiellen Kunden selbst, aber auch erfahrenen Bankberatern schnell Aufschluss darüber geben inwieweit das Produkt umsetzbar wäre und was möglicherweise überdacht werden sollte. So können neue Ideen entstehen und Anregungen gesammelt werden.
Durch eine Beratung bei einem Anwalt können gründungsspezifische Fragen geklärt werden. Je früher ein solches Gespräch stattfindet, desto schneller bewegt man sich in die richtige Richtung und wird eventuell über rechtliche Gesichtspunkte informiert, die bisher nicht bedacht wurden.
Diese ersten Überlegungen sollten bereits vor der Erstellung eines Businessplans angestellt werden, da eine Geschäftsidee sich in einer frühen Phase der Entwicklung oft noch stark verändert. So kann verhindert werden, dass der Businessplan permanent umgeschrieben werden muss und viel Mehraufwand entsteht.
Die richtige Firmierung
Ist eine Gründungsidee vielversprechend, so sollten erste Überlegungen zur Firmierung durchgeführt werden - es sollte also der Name, sowie die Rechtsform geplant werden. Dies sind zwei Entscheidungen, die nicht vorschnell getroffen werden sollten und bei denen eine professionelle Beratung empfohlen wird. Besonders bei der Wahl der Rechtsform sollte sich beispielsweise an einen Steuerberater gewendet und sich intensiv mit den verschiedenen Kosten, Rechten und Pflichten auseinandergesetzt werden. Bei der Wahl des Namens ist es ratsam nach bereits existierenden Firmen zu suchen, um potentielle Gleichbenennungen zu vermeiden und sich späteren Aufwand zu ersparen.
Die Rolle eines Businessplans
Ein Businessplan wird genutzt um eine Geschäftsidee detailliert zu beschreiben. Er sollte neben der allgemeinen Beschreibung der Geschäftsidee und der Vorstellung der Gründer, zudem mindestens eine Markt- und Wettbewerbsanalyse, die Standortwahl, die Personalplanung, eine Risiko- und eine Finanzplanung enthalten. Natürlich ist jeder Businessplan individuell und muss je nach Geschäftsidee angepasst und erweitert werden.
Er wird vor allem eingesetzt, um potentielle Investoren oder Banken von einer Geschäftsidee zu überzeugen. Aber auch wenn kein externer Finanzierungsbedarf besteht, wird dringend zur Erstellung eines Businessplans geraten. Er hilft sich kritisch mit seiner Idee auseinanderzusetzen und auch Schwachpunkte oder Lücken im Konzept aufzudecken. Zusätzlich hilft er dabei erste Kunden auf sich aufmerksam zu machen, da er schnell einen Überblick über die künftigen Leistungen gibt.
Auch langfristig kann ein Businessplan genutzt werden, um den Erfolg zu messen oder um neue Investoren zu finden.
Finanzierung und Fördermaßnahmen
Ein besonders wichtiger Punkt, der vor der Gründung geklärt werden muss, ist die finanzielle Absicherung. Der im Businessplan errechnete Finanzierungsbedarf muss, wenn er nicht mit eigenen Mitteln gedeckt werden kann, durch Kredite oder andere Förderungen bereitgestellt werden.
In Deutschland werden über 1.500 verschiedene Förderprogramme angeboten. Oft sind diese auf spezielle Branchen spezialisiert oder für bestimmte Zwecke angedacht.
Als branchenunabhängige Förderung ist der Gründercoach bekannt. Er unterstützt Existenzgründer auf ihrem Weg zur Selbständigkeit und hilft weitere Förderungen zu bewilligen. Die Beratungskosten werden mindestens zur Hälfte erstattet, bei einer Gründung aus der Arbeitslosigkeit sogar zu 90%.
Verschiedene Förderbanken ermöglichen Gründern einen zinsgünstigen Kredit, der oft erst nach einer tilgungsfreien Zeit zurückgezahlt werden muss. Mit Hilfe der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird die Suche nach der passenden Finanzierungsmöglichkeit erleichtert.
Anmeldung der Firma
Je nachdem in welcher Branche man sich bewegt und welche Rechtsform man für seine Firma gewählt hat, fallen unterschiedliche Schritte bei der Anmeldung einer Firma an. Grundsätzlich sollte vor der Anmeldung überprüft werden, ob für die Tätigkeit spezielle Genehmigungen nötig sind. So bedarf es beispielsweise im Gaststättengewerbe oder Marklergewerbe einer speziellen Erlaubnis, die vor der Anmeldung eingeholt werden muss.
Ist keine Genehmigung erforderlich oder eine solche eingeholt, kann sich um die Anmeldung der Firma gekümmert werden. Grundsätzlich erfolgt diese beim Handelsregister, jedoch ist für die Gründung einer GbR eine Eintragung beim Gewerbeamt ausreichend. Bei allen anderen Rechtsformen, d.h. der OHG, der GmbH, UG, AG und KG erfolgt die Eintragung ins Handelsregister über einen Notar.
Während Personengesellschaften (GbR, OHG und KG) von der Pflicht befreit sind den Gesellschaftsvertrag notariell zu beurkunden, ist dies für die Eintragung einer GmbH und AG rechtlich verpflichtend.
Absicherung der Firma
In verschiedenen Branchen ist eine Firma unterschiedlichen Risiken ausgesetzt, sodass individuell überprüft werden sollte, welche Versicherung notwendig oder zusätzlich sinnvoll ist. Für jede Firma ist es jedoch empfohlen eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese beinhaltet unter anderem eine Versicherung der Arbeitsmaschinen und der Mieträume und eine Produkthaftpflicht. Weitere wichtige Versicherungen sind beispielsweise die Ertragsausfallversicherung oder die Transportversicherung.
Der erfolgreiche Start
Sobald die Firma gegründet ist kann mit der Umsetzung des Businessplans begonnen werden. Es wird empfohlen aus dem Businessplan heraus eine Prioritätenliste zu erstellen, damit wichtige Schritte der Reihe nach abgearbeitet werden können und der Überblick bestehen bleibt. Oft ist es auch hilfreich einen Zeitplan zu erstellen, sodass bestimmte Aufgaben terminiert werden und schwereren Aufgaben nicht aus dem Weg gegangen wird.
Die im Businessplan erstellten Finanzpläne sollten regelmäßig mit den tatsächlichen Werten abgeglichen werden, sodass der Erfolg des Unternehmens gemessen werden kann.
Nun heißt es: die Motivation nicht verlieren und immer am Ball bleiben!
In der folgenden Grafik finden Sie wichtige Schritte bishin zu einer erfolgreichen Gründung.
