Vertrauen durch Transparenz: der Handelsregisterauszug als Zeichen der Offenheit

Im Geschäftsleben gibt es mehr als eine Situation, wo man einem Unternehmen - oder einem zukünftigen Geschäfts- oder Joint Venture Partner vertrauen können muss. Die gegenseitige Vertrauenswürdigkeit spielt dabei eine wichtige Rolle bei geschäftlichen Beziehungen: es geht um die Fähigkeit des Geschäftspartners, ein geschäftliches Risiko auch tatsächlich tragen zu können, oft auch um eine gesunde Finanzlage oder um unternehmerische Verflechtungen. Unsicherheiten in diesem Punkt gestalten die Zusammenarbeit oft schwieriger, als sie sein müsste. Das kann man aber bereits im Vorfeld vermeiden.
Transparenz schafft vertrauen - und der Handelsregisterauszug schafft Sicherheit
Wer gleich von Anfang an seinem möglichen oder zukünftigen Geschäftspartner unaufgefordert einen Handelsregisterauszug präsentiert, schafft Vertrauen. Vertrauen, dass er nichts zu verbergen hat, und Vertrauen, dass es keine Tatsachen gibt, die für das mögliche Geschäftsvorhaben ein Risiko oder einen Nachteil bedeuten könnten. Für das Handelsregister gilt dabei das Prinzip der "positiven und negativen Publizität": Das bedeutet, dass der Auskunftssuchende - also derjenige, der den Handelsregisterauszug vorgelegt bekommt - sich darauf verlassen darf, dass alle Angaben im Handelsregister wahr sind - und umgekehrt, dass alles, was nicht eingetragen ist, auch keine bestehende Tatsache ist. Für die Sicherheit gibt es eine Frist von 15 Tagen ab der Bekanntmachung. Das bedeutet also: der Handelsregisterauszug schafft Tatsachen, auf die sich der Geschäftspartner auch rechtlich immer verlassen darf und kann. Im Zweifelsfall kann natürlich auch der Geschäftspartner Einsicht ins Handelsregister nehmen - die unaufgeforderte Variante sorgt aber für wesentlich mehr Vertrauen im Vorfeld, und erleichtert die gemeinsame Arbeit. Aus diesem Grund wird auch nicht eintragungspflichtigen Unternehmen oft nahegelegt, sich, wo das möglich ist, ins Handelsregister eintragen zu lassen. Wer Transparenz und rechtlich verbindliche Sicherheit bieten kann, und somit Vertrauen schafft, ist oft gegenüber seinen Mitbewerbern deutlich im Vorteil. Das ist auch daraus erkennbar, dass von vornherein eintragungspflichtige Rechtsformen fast durch die Bank im Geschäftsleben höheres Vertrauen genießen als nicht eingetragene Unternehmen.
Verflechtungen erkennen - kein Problem
Durch die Tatsache, dass der Handelsregisterauszug alle wichtigen Fakten zu einem Unternehmen auflistet, sind in vielen Fällen auch Verflechtungen aus dem vorgelegten Auszug erkennbar. Solche Verflechtungen können vor allem im Hinblick auf Haftung des Unternehmens - oder Unternehmensteils - mit dem ein Vertrag geschlossen werden soll, problematisch sein. Dazu gehören nicht nur die - recht häufig vorkommenden Betriebsaufspaltungen, die manchmal ein Risiko bedeuten, sondern auch komplexe Verhältnisse über Muttergesellschaften, Anteilseigner oder Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen. Ein für den Partner undurchsichtiges Geflecht aus Unternehmen und Unternehmensteilen ist in jedem Fall nicht dazu angetan, Vertrauen zu schaffen. Wer klar belegen kann, wer und was wohin gehört, macht es dem Partner damit deutlich leichter.
Vorsicht: Handlungsvollmachten sind nicht eingetragen
Eine Tatsache, die im Geschäftsleben eine wichtige Rolle spielt, und deren Eintragung immer wieder gefordert wird, ist aus dem Handelsregisterauszug allerdings nicht ersichtlich: nämlich ob eine Handlungsvollmacht im Sinne des §54 HGB besteht. Solche Handlungsvollmachten sind im Geschäftsleben auch für Geschäftspartner wichtig. Bislang dürfen sie aber ins Handelsregister nicht eingetragen werden. Um diesbezügliche Zweifel auszuräumen, ist also zusätzlich zum Handelsregisterauszug noch ein weiterer entsprechender Nachweis erforderlich. Ansonsten wird man aber durch die Vorlage des Handelsregisterauszugs bei seinen Geschäftspartnern sicherlich viel Vertrauen und Transparenz schaffen können.