Handelsregisterauszug als Hilfsmittel zur Neukundenakquise

In Zeiten wachsender Globalisierung und Wegfall internationaler Handelsschranken werden Unternehmer bei der Neukundengewinnung vor immer größere Herausforderungen gestellt. Für potenzielle Kunden und Auftraggeber ist es heutzutage einfacher als je zuvor, den Markt zu sondieren und verschiedene Angebote zu vergleichen. So wird man mit einer Vielzahl von vermeintlich gleichwertigen Leistungen konfrontiert und kann sich grenzüberschreitend aussuchen, mit welchem Unternehmen oder Geschäftspartner man zusammenarbeiten will.
Vertrauensbonus mittels Handelsregisterauszug
Für Unternehmer ist die Neukundenakquise von essentieller Bedeutung und sichert die Existenz und den Fortbestand der Firma. Ein Handelsregisterauszug kann dabei ein wirksames Hilfsmittel sein. Denn zu Zeiten, wo Werbung im täglichen Leben eines Jeden omnipräsent ist und die permanente Reizüberflutung es schwierig macht, wirklich wichtige Informationen herauszufiltern, verlässt sich der Mensch vor allem auf Eines: auf die Vertrauenswürdigkeit eines Unternehmens! Hier kommt der Handelsregisterauszug ins Spiel. Die Vorlage eines solchen Auszuges vermittelt bei potenziellen Kunden und Vertragspartnern regelmäßig einen positiven ersten Eindruck. Denn auf die Richtigkeit der im Handelsregister enthaltenen Informationen kann man vertrauen. Jede Eintragung unterliegt der strengen Kontrolle des jeweils zuständigen Registergerichts. Durch die Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sich ein Unternehmen, den Betrieb nach der Anwendung kaufmännischer Regelungen und Gebräuche gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) zu führen. Dazu gehört u.a. eine geoordnete Buchführung einzurichten, welche Aufschluss über die Handelsgeschäfte und die Vermögenslage gibt. Am Anfang und Ende eines jeden Geschäftsjahres muss eine Bilanz erstellt werden. Durch die mit der Eintragung gewonnene Kaufmannseigenschaft wirkt das Unternehmen nach außen hin zweifelsohne um einiges professioneller. Auch das schafft Vertrauen beim Kunden und kann Aufmerksamkeit erzeugen! Auch Kleinunternehmer und gewerblich tätige Gesellschaften bürgerlichen Rechts sollten daher unter Umständen prüfen, ob eine freiwillige Eintragung in das Handelsregister der Gewinnoptimierung durch effektivere Neukundeakquise dienlich sein kann. Mit dem Handelsregisterauszug kann man auch die Existenz einer Firma an sich, sowie die Vertretungsberechtigung und die damit einhergehende Erlaubnis Verträge rechtsverbindlich abzuschließen, gegenüber potenziellen Vertrags- und Geschäftspartner nachweisen.