Welche Unterlagen werden für die Anmeldung eines Firmen-Kfz benötigt?

Wer für seine Firma ein Fahrzeug anmelden möchte, der sieht sich häufig mit einer Reihe komplexer Vorschriften konfrontiert. Denn je nach Firmierung gelten ganz unterschiedliche Regeln und Vorgaben für die Anmeldung eines neuen Kraftfahrzeugs. Diese betreffen vor allem die benötigten Unterlagen, wobei ein Handelsregisterauszug in so gut wie allen Fällen benötigt wird. Natürlich ist der Handelsregisterauszug nur notwendig, wenn die Firma gesetzlich verpflichtet ist sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Dennoch sollte er in jedem Fall, sofern vorhanden, zur Anmeldestelle mitgenommen werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt
Übliche Unterlagen die immer mitgebracht werden müssen sind der Personalausweis, der Nachweis der Kfz-Versicherung, die Fahrzeugbescheinigung, sowie gegebenenfalls die EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung. Für Firmen gelten je nach Rechtsform zusätzlich noch weitere Vorschriften. Für eine AG: Gewerbeanmeldung, Personalausweis, Pass, Unterschrift des Geschäftsführers Für eine eG: Auszug aus dem Genossenschaftsregister, ansonsten wie bei der GmbH Für eine OHG: Handelsregisterauszug B, Gewerbeanmeldung, Personalausweis, Pass und Unterschrift des Geschäftsführers Für eine KG: Handelsregisterauszug B, Gewerbeanmeldung, Personalausweis, Pass und Unterschrift des Geschäftsführers Für eine GmbH/Unternehmergesellschaft: Handelsregisterauszug B,Gewerbeanmeldung, Personalausweis, Pass und Unterschrift des Geschäftsführers Für eine GbR/Vereinigung: Gesellschaftervertrag, Einverständniserklärung von mindestens zwei der übrigen Gesellschafter, Personalausweis, oder Pass von zwei Gesellschaftern, Gewerbeanmeldung wenn vorhanden Für eine Ltd.: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Offizieller Nachweis über den Sitz der Firma mit Nennung der Straße und des Ortes, zusätzlich die Information wer Geschäftsführer ist, sowie den Ausweis der verantwortlichen Person Für einen eingetragenen Kaufmann: Auszug Handelsregister A, Gewerbeanmeldung, Personalausweis, Pass Für sonstige Selbständige: Gewerbeanmeldung, Personalausweis oder Pass Sofern eine Vertretung zur Anmeldung des Fahrzeugs geschickt wird sollte hierfür unbedingt eine schriftliche Vollmacht erteilt werden. Ohne diese wird eine Anmeldung des Fahrzeugs nicht möglich sein. Vorlagen für eine Vollmacht können meistens direkt beim zuständigen Amt heruntergeladen werden. Zudem kann die Versicherungsbescheinigung (Doppelkarte) mittlerweile vollständig durch die eVB-Nummer ersetzt werden.
Gesonderte Regeln für ausländische Fahrzeuge
Einen besonderen Fall stellen Firmen mit einem Sitz im Ausland und dem Inland dar, die ein Kfz aus dem Ausland in Deutschland anmelden möchten. Hier gilt ähnlich wie bei der britischen Ltd. ein strenges Reglement. Besonders ausländische Marken aus Nicht-EU-Ländern müssen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls, und zusätzlich eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen können um eine Zulassung in Deutschland zu erhalten. Zusätzlich muss eine Umsatzsteuerbescheinigung als Nachweis über die entrichtete Umsatzsteuer, in manchen Fällen auch ein gesondertes technisches Gutachten, sowie die Bescheinigung über entrichtete Einfuhrsteuern und Zollbeträgen bei der zuständigen Zulassungsstelle hinterlegt werden. Man sieht das ein Handelsregisterauszug ein recht praktisches Dokument ist. Mit seiner Hilfe lassen sich nicht nur Informationen über eine Firma einholen, sondern er hilft dem eingetragenen Unternehmen auch bei seinen täglichen Aufgaben. Gerade gegenüber Behörden und Ämtern ist der Handelsregisterauszug ein wichtiges und notwendiges Dokument, denn er dient praktisch als Nachweis über die Existenz, und die Struktur einer Firma und ist so eine wichtige Grundlage für behördliche und rechtsgültige Entscheidungen.