Glossar
In unserem Glossar erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um Handelsregisterauszüge.
e.V.
Das Kürzel e.V. steht für den eingetragenen Verein, der in das für ihn zuständige Vereinsregister (Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Firmensitz des Vereins) beim Amtsgericht eingetragen ist. Der eingetragene Verein ist eine juristische Person mit eigener Rechtsfähigkeit, verfolgt jedoch keinen wirtschaftlichen Zweck. Der eingetragene Verein muss einen Vorstand haben und kann klagen und verklagt werden. Die Haftung der Gläubiger ist auf deren Vereinsvermögen beschränkt.
eG
eG ist die Abkürzung für eingetragene Genossenschaft. Die eingetragene Genossenschaft wird laut Genossenschaftsgesetz als Gesellschaft bezeichnet, gehört jedoch nicht, wie man annehmen könnte, zu den Personengesellschaften, sondern wird viel mehr als ein förderwirtschaftlicher Sonderverein angesehen. Aus diesem Grund werden Genossenschaften auch in das Genossenschaftsregister eingetragen. Die Mitgliederzahl einer Genossenschaft ist nicht festgelegt, sondern beliebig.
Der Geschäftszweck einer Genossenschaft ist die Förderung der Wirtschaft oder des Erwerbs durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft wird mit seiner Eintragung in das Genossenschaftsregister zu einer juristischen Person. Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft ist die Genossenschaft auf ihre Mitgliedschaften und nicht auf ihre Kapitaleinlagen gestützt. Bei der Gründung einer Genossenschaft werden alle grundlegenden und relevanten Regelungen in einer Satzung (Gesellschaftervertrag) festgehalten.
Eigenkapital
Das Eigenkapital ist als Teil der Bilanz auf der Passivseite zu finden. Es stellt rechnerisch die Differenz von Gesamtvermögen und den Gesamtschulden des Unternehmens dar. Das Gegenstück des Eigenkapitals ist das Fremdkapital. Gemeinsam ergeben sie das Gesamtkapital eines Unternehmens. Eigenkapital kann sich aus Bargeld, Sparguthaben, Gegenständen, Kapitalbeteiligungen, sowie finanziellen Rücklagenen und dem Bilanzgewinn zusammensetzen. Je nach Rechtsform gehört auch das Stammkapital zum Eigenkapital. Es wird in der Bilanz aus gezeichnetes Kapital ausgewiesen.
Durch hohes Eigenkapital wird die Gefahr von Liquiditätsproblemen verringert und ein Unternehmen hat die Möglichkeit unabhängig von Finanzierungen schnell am Markt zu investieren. Auch für Banken zählt ein hohes Eigenkapital als Indikator für eine gute Liquidität. Daher steigt die Kreditwürdigkeit des Unternehmens und Banken vergeben mit einer höheren Wahrscheinlichkeit ein Darlehen.
Sind die Schulden des Unternehmens höher als das Vermögen, entsteht negatives Eigenkapital. Dies ist ein Anzeichen auf eine Überschuldung des Unternehmens.
Das Eigenkapital kann bei Personengesellschaften erhöht werden, indem die Kapitaleinlagen der Gesellschafter erhöht werden oder ein neuer Gesellschafter mit aufgenommen wird. Bei Kapitalgesellschaften können neue Anteile ausgegeben werden. Zusätzlich wird Eigenkapital gewonnen, wenn die Eigentümer auf eine Gewinnausschüttung verzichten und der Gewinn dem Eigenkapital zugeführt wird.
eingetragener Kaufmann/-frau (e.K.)
Die Bezeichnung eingetragener Kaufmann (e.K.) gibt die Eintragung eines Einzelunternehmers und somit einer natürliche Person, als Kaufmann oder als Kauffrau, in das deutsche Handelsregister an. Die gängigen Abkürzungen sind e.Kfm., für den eingetragenen Kaufmann, e.Kft., für die eingetragene Kauffrau und e.K., welche als geschlechtsneutral gilt und somit für Mann und Frau verwendbar ist.
Der Kaufmann wird in Abteilung A des deutschen Handelsregisters eingetragen.
Eintragung in das Handelsregister
Die Kommanditgesellschaft ist zur Eintragung in das deutsche Handelsregister verpflichtet. Die Eintragung in das Handelsregister ist rechtsbeugend. Hier muss beispielsweise der Eintritt und Austritt eines Gesellschafters, die Änderung des Firmensitzes und der Firma und die Hafteinlage mindestens eines Gesellschafters (Kommandisten) in das Handelsregister angegeben werden. Die KG besteht bereits vor Eintragung in das Handelsregister undzwar durch den Vertragsschluss und Aufnahme der Geschäfte zur Betreibung eines Handelsgewerbes. Dies bedeutet, dass die Haftung der Kommanditgesellschaft bereits mit der Geschäftsaufnahme eintritt und nicht erst mit der Eintragung in das Handelsregister.
Zur Geschäftsführung sind bei einer Kommanditgesellschaft grundsätzlich nur die Kommandisten, also die persönlich haftenden Gesellschafter, berechtigt und vepflichtet. Die Kommandisten der Kommanditgesellschaft (Teilhafter) sind von der Führung der Geschäfte ausgeschlossen und zur Vertretung der Kommaditgesellschaft nicht berechtigt. Den Kommandisten können durch Vertrag bestimme Rechte zugesprochen werden. Dies nennt sich Prokura oder auch Handlungsvollmacht und ist im Handelsregister einzusehen.
Die Aufteilung von Gewinn und Verlust für die Gesellschafter einer Kommaditgesellschaft ist im Gesellschaftsvertrag geregelt. Die Verteilung von Gewinn und Verlust gilt, soweit nicht anders geregelt, in einem gleichmäßigen Verhältnis und beträgt eine vierprozentige Verzinsung der Kapitaleinlage.
eintragungsfähige Tatsachen (ET)
ET ist Abkürzung für eintragungsfähige Tatsachen. Eintragungsfähige Tatsachen sind Tatsachen, die in das Handelsregister eingetragen werden können, ohne das eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. Das heißt sie können in das Handelsregister eingetragen werden, müssen jedoch nicht.
eVB-Nummer
Die evB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer und wird in Deutschland bei Versicherungsgesellschaften verwendet, um die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung, für ein Fahrzeug, das im öffentlichen Raum genutzt wird, nachzuweisen.
Die evB-Nummer wird bei der Erstzulassung eines Kraftfahrzeuges und bei technischen oder persönlichen Änderungen der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde unter anderem vorgelegt, damit die Zulassung vergeben werden kann.