Glossar

In unserem Glossar erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um Handelsregisterauszüge.

Nachtragsliquidation

Eine Nachtragsliquidation kann dann durchgeführt werden,  wenn bei einer juristischen Person des Privatrechts, beispielsweise einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, nach einer Löschung aus dem Handelsregister, dem Genossenschaftsregister oder dem Vereinsregister, Vermögen übrig geblieben ist, welches beanstandet werden kann.

Natürliche Person

Im rechtlichen Sinne wird jeder Mensch als natürliche Person bezeichnet. Mit der Geburt ist er rechtsfähig und zählt als Träger von Rechten und Pflichten. Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres gilt eine Person jedoch als unbeschränkt geschäftsfähig und kann z.B. für Schadenshandlungen uneingeschränkt verantwortlich gemacht werden. Unter Rechten versteht man beispielsweise das Recht jemanden zu verklagen oder einen Vertrag frei abzuschließen. Bei Pflichten kann es sich z.B. um das Zahlen von Steuergeldern handeln.

Nicht zu verwechseln ist die natürliche Person mit der juristischen Person, die ebenfalls Träger von Rechten und Pflichten ist. Bei juristischen Personen handelt es sich um rechtliche Konstrukte, wie beispielsweise AGs oder GmbHs.

Notar

Eine Notar ist eine Person, die bei Rechtsgeschäften,  Tatsachen, Unterschrift oder Beweisen, eine Beglaubigung oder Beurkundung durchführt. Des Weiteren hinterlegt ein Notar Vermögen und Wertgegenstände für Personen. 

notarielle Beurkundung

Eine notarielle Beurkundung ist eine öffentliche Beurkundung, die durch einen Notar vorgenommen und durchgeführt wird.