Glossar

In unserem Glossar erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um Handelsregisterauszüge.

UG (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), abgekürzt UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft und stellt eine Variante zur herkömmlichen GmbH dar und eine Alternative zur Rechtsform der englischen Limited dar. Die rechtlichte Grundlage der UG (haftungsbeschränkt) bildet das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 1. November 2008.

Im Gegensatz zur herkömmlichen GmbH, bei der zur Gründung ein Stammkapital von 25.000 € vorhanden sein muss, ist zur Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) ein geringeres Stammkapital zur Firmengründung und ein Rechtsformsatz vorgeschrieben.

Eine UG (haftungsbeschränkt) kann schon mit einem Euro gegründet werden, weshalb sie auch als Mini-GmbH oder als 1-Euro-GmbH bezeichnet wird. Jedoch darf das Stammkapital nicht als Sacheinlage erfolgen, sonder muss in bar eingezahlt werden. Erst danach kann die UG (haftungsbeschränkt) in das Handelsregister eingetragen werden.

Auch ist die UG (haftungsbeschränkt) dazu verpflichtet gesetzliche Rücklagen zu bilden. Zukünftige Gewinne können also nicht komplett ausgeschüttet werden. Sobald ein Stammkapital von 25.000 € angespart wurde, geht die UG (haftungsbeschränkt) in eine klassische GmbH über. Im Hinblick auf die Haftung gelten für die UG (haftungsbeschränkt) dieselben Regelungen, wie für die der herkömmlichen GmbH.

 

UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG oder UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG stellt eine Sonderform zur herkömmlichen Kommanditgesellschaft dar und zählt in seiner Rechtsform zu den Personengesellschaften. Im Gegensatz zur herkömmlichen Kommanditgesellschaft ist der persönlich haftende Gesellschafter der UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG keine natürliche Person, sondern eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder abgekürzt auch UG (haftungsbeschränkt).

 

Umsatzsteuer

Eine Umsatzsteuer ist eine in Deutschland geltende Steuer, die bei Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen anbieten, erhoben wird und geseztlich vorgeschrieben ist. Durch die, auf Waren und Dienstleistungen erhobene Steuer, erhöhen Unternehmen ihre Preise entsprechend, so dass aus wirtschaftlicher Sicht, letztendlich auch der Konsument indirekt die Umsatzsteuer bezahlt. Dies nennt man indirekte Steuer. Die Umsatzsteuer in Deutschland beträgt 19 Prozent. Jedoch gibt es bei bestimmten Lebensmitteln, die zum Grundbedarf zählen, einen ermäßigten Prozentsatz von 7%. Die Umsatzsteuer wird den Unternehmen nach Einkalkulation, zu einem späterem Zeitpunkt vom Staat zurückerstattet.  

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung, die bestätigt und angibt, dass der Steuerpflichtige seinen Steuererklärungspflichten und seinen Zahlungspflichten nachgekommen ist. Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen lediglich an den Steuerpflichtigen selbst oder durch dessen Zustimmung ausgestellt werden.

Unternehmsgegenstand/Unternehmenszweck

Der Begriff Unternehmensgegenstand oder auch Unternehmenszweck bezeichnet die Tätigkeit, mir der sich ein Unternehmen befasst. Der Unternehmensgegenstand gibt an was das Unternehmen macht. Der Unternehmensgegenstand muss bei der Eintragung eines Unternehmens in das Handelsregister angegeben bzw. angemeldet werden.

Anders als der Unternehmensgegenstand ist der Geschäftszweck, welcher aussagt und angibt, was die Gesellschafter mit ihrer Unternehmung erreichen möchten bzw. was das Ziel des Unternehmens ist.