Glossar
In unserem Glossar erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um Handelsregisterauszüge.
Partnerschaft
Eine Partnerschaft ist eine Gesellschaft, die aus Angehörigen freier Berufe und somit aus natürlichen Personen besteht (§ 1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes PartGG). Eine Partnerschaft übt kein Handelsgewerbe aus. Sie ist somit keine Handelsgesellschaft und auch keine Firma im eigentlichen Sinne. Für eine Partnerschaft ist keine Mindestkapitaleinlage vorgesehen. Eine Partnerschaft muss nach § 2 PartGG einen Namen tragen, der mindestens den Namen eines Partners, den Zusatz “& Partner” oder “Partnerschaft” und die Berufsbezeichnungen alle in der Partnerschaft aufgeführten Berufe enthalten muss.
Zur Eintragung in das Partnerschaftsregister muss die Partnerschaft den Ein- oder Austritt eines Partners, eine Namensänderung oder eine Sitzverlegung der Partnerschaft angemeldet werden.
Beispiele für Partnerschaften sind Anwaltskanzleien (Rechtsanwälte), Architekten, Ärzte, Journalisten oder Steuer- und Unternehmensberater.
Partnerschaftsregister (PR)
Das Partnerschaftsregister (PR) ist neben dem deutschen Handels- Vereins- und Genossenschaftsregister ein Registergericht, das beim Amtsgericht geführt wird und Auskünfte über Partnerschaftsgesellschaften (PartG) erteilt. Die rechtliche Grundlage des Partnerschaftsregisters ist die Verordnung über die Einrichtung und das Führen des Partnerschaftsregisters vom 16.6.1995 (BGBl. I 808) m.spät.Änd.
Als Partnerschaften gelten in Deutschland alle Angehörige freier Berufe.
Prokura
Die Prokura ist eine geschäftliche Vertretungsmacht an einen Mitarbeiter. Die Prokura stellt, ähnlich einer normalen Vollmacht, eine Form der Stellvertretung dar. Wird einem Mitarbeiter einer Firma die Prokura erteilt, so ist dieser dazu bemächtigt das Unternehmen im geschäftlichen Handlungsverkehr zu vertreten und im Namen des Unternehmens zu handeln.