Glossar
In unserem Glossar erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um Handelsregisterauszüge.
Kalkulation
Die Kalkulation ist eine Berechnung und besteht als ein Teilgebiet der Kostenträgerrechung. Die Kalkulation befasst sich mit der rechnungsbezogegenen Zusammenfassung von Kosteninformationen. Mit Hilfe der Kalkulation kann beispielsweise der Brutto- und Nettoverkaufspreis einer bestimmten Ware oder die Stück- und Produktionskosten einer Ware berrechnet werden. Die Kalkulation spielt daher besonders im kaufmännischen Rechnungswesen eine wesentliche Rolle.
Kapitalgesellschaften
Die Kapitalgesellschaft ist eine in Deutschland geltende Rechtsform für eine Handelsgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit, was sie zu einer juristischen Person macht. Die Kapitalgesellschaft ist im wesentlichen auf die Kapitalbeteiligung ihrer Gesellschafter gestützt ist. Dies bedeutet, dass bei Kapitalgesellschaften, anders als bei den Personengesellschaften, das erbrachte Kapital der Gesellschaft die wesentlichste Rolle spielt. Gesellschafter können sich ohne eine Kapitaleinlage nicht an einer Kapitalgesellschaft beteiligen und haften nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Kapitalgesellschaft wird durch ihre Organe, nämlich dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vertreten.
Eine Kapitalgesellschaft entsteht erst mit seiner Eintragung in das Handelsregister.
Kartellamt
Ein Kartellamt ist eine Behörde, die zur Aufgabe hat den Wettbewerb innerhalb einer Marktwirtschaft zu kontrollieren und zu regulieren und den negativen Auswirkungen von Monopolen (Machtkonzentrationen) effektiv entgegenzuwirken. Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeiten des Kartellamtes bildet das Kartellrecht.
Kommanditgesellschaft (KG)
Bei einer Kommanditgesellschaft haftet mindestens einer der Gesellschafter (Vollhafter oder Komplementär) mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der KG. Der Teilhafter der Kommanditgesellschaft wird als Kommandist bezeichnet. Der Unterschied der Kommanditgesellschaft zur offenen Handelsgesellschat besteht darin, dass die Haftung bei einem oder mehreren Gesellschaftern auf die Vermögenseinlage beschränkt ist.
Bei einer Kommanditgesellschaft ist kein Mindestkapital vorgesehen. Das Eigenkapital besteht aus der Vermögenseinlage der Gesellschafter und jeder Gesellschafter ist entsprechend seiner Vermögenseinlage an der Gesellschaft beteiligt.
Kommanditist
Der Kommanditist ist der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG).
konstitutiv
Konstitutiv bedeutet, dass durch bestimmte Handlungen eine rechtsbegründende, rechtsaufhebende oder rechtsgestaltende Wirkung eintritt.
Kreditwürdigkeit
Die Kreditwürdigkeit oder auch Bonität bezeichnet die Fähigkeit eines Kreditnehmers (Schuldners), als Privatperson oder auch als Institution (Unternehmen), Zahlungsvereinbarungen gegenüber eines Gläubigers fristgerecht und in vollem Maße nachzukommen bzw. die mit dem Gläubiger vereinbarte Zahlungspflicht vetragsgemäß, pünktlich und vollständig zu leisten.