Glossar
In unserem Glossar erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um Handelsregisterauszüge.
Genossenschaftsregister (GnR)
Das Genossenschaftsregister (GnR) ist ein beim Amtsgericht öffentlich geführtes Register in Deutschland, welches nach dem Genosschenschaftsgestz und der Verordnung über das Genossenschaftsregister im Rahmen des Registergerichts, Auskünfte über die rechtlichen Verhältnisse aller im Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaften (eG) erteilt.
Zur Eintragung in das Genossenschaftsregister muss die Genossenschaft eine Abschrift des Gründungsvertrags, sowie rechtliche Veränderungen abgeben.
Geschäftsanteil
Ein Geschäftsanteil ist der Anteil eines Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen eines Unternehmens. Bei einer Aktiengesellschaft ist dieser beispielsweise in Aktien aufgeteilt und wird als Dividende bezeichnet. Bei einer Genossenschaft ist der Geschäftsanteil bzw. sind die Geschäftsanteile in der Satzung (Gesellschaftervertrag) festgelegt und geben mit welcher Einlage Mitglieder sich an der Genossenschaft beteiligen können.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die GbR oder auch die “Gesellschaft bürgerlichen Rechts” ist eine Personengesellschaft, die sich durch mindestens zwei oder mehr Gesellschafter (natürliche oder juristische Person) zusammensetzt. Der Geschäftszweck der GbR wird in einem Gesellschaftsvertrag festgelegt und verpflichtet die Gesellschafter diesen vertragsgemäß zu erfüllen. Gesellschaften bürgerlichen Rechts können beispielsweise Fahr- oder Arbeitsgemeinschaften sein.
Die GbR führt keine Firma und ist keine juristische Person im Sinne des Handelsgesetzbuches, da diese gem. § 17 Abs. 1 HGB den Kaufleuten beziehungsweise Handelsgesellschaften vorbehalten ist. Jedoch kann die GbR als Außengesellschaft rechtsfähig sein, sofern sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet. Die GbR wird nicht in das deutsche Handelsregister eingetragen. Die eingetragene Form der GbR entspricht der oHG (offene Handelsgesellschaft).
Gesellschafter
Gesellschafter sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die sich bei der Gründung einer Gesellschaft als Mitglieder beteiligen können oder auch durch den Gesellschaftsvertrag oder gesetzlich später in eine Gesellschaft eintreten können. Einfach gesprochen sind Gesellschafter die Mitglieder einer Gesellschaft.
Gesellschafterliste
In der Gesellschafterliste werden alle Mitglieder einer Gesellschaft, sowie deren Anteile am Unternehmen aufgezeigt. Des Weiteren enthält die Gesellschafterliste Daten zum Vor- und Nachnamen der Gesellschafter und der Firma, Geburtsdaten, die Nummer des Geschäftsanteils. Außerdem werden in einer weiteren Spalte der Gesellschafterliste alle Veränderungen zur vorherigen Gesellschafterliste aufgenommen. J
egliche Veränderung der Gesellschafterstruktur muss der Geschäftsführer der Gesellschaft an das Handelsregister übermittel, indem er die neue Gesellschafterliste beim Handelsregister einreicht.
Gesellschaftervertrag
Der Gesellschaftervertrag bildet die rechtlichte Grundlage einer jeden Gesellschaft und wird bei ihrer Gründung festgesetzt. Der Gesellschaftervertrag enthält die allgemeinen Vorschriften bezüglich der Rechtsgeschäfte der Gesellschaft. Bei Kapitalgesellschaften und Vereinen wird der Gesellschaftervertrag auch Satzung genannt.
Gewährleistung
Der Begriff Gewährleistung wird im Zusammenhang mit Kaufverträgen verwendet und gibt das Einstehen für Mängel an.
Gewerbe
Ein Gewerbe bezeichnet jede vorgenommene Tätigkeit, die zum Ziel hat einen Gewinn zu erzielen und von Dauer ist. Tätigkeiten in freien Berufen oder in der Land- und Forstwirtschaft werden nicht als Gewerbe angesehen.
Gewerbeanmeldung
Ein Gewerbe muss angemeldet werden, sobald man selbständig tätig werden möchte, eine Gewinnerzielungsabsicht hat und das Gewerbe dauerhaft ausüben will. Als selbständig gilt derjenige, der eine Tätigkeit in eigenem Namen ausübt, Rechnungen stellt und auf eigenes Risiko handelt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um ein Kleingewerbe, einen Nebenjob oder eine Existenzgründung handeln soll. Ausgenommen von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung sind Freiberufler. Um als Gewerbe zu gelten muss keine Gewinngrenze überschritten werden. Die Anmeldung dient unter anderem dazu, dass Einnahmen rechtmäßig versteuert werden können.
Angemeldet werden kann das Gewerbe bei der Gewerbebehörde, in deren Bezirk das Gewerbe eröffnet werden soll. Alternativ kann eine Gewerbeanmeldung bei einigen Ämtern auch über das Internet erfolgen. Der Gewerbeschein wird nach Aufnahme der Daten, wie beispielsweise des Personalausweises und einer kurzen Beschreibung der Tätigkeit, sofort ausgestellt. Gewisse Berufsgruppen benötigen bei der Gewerbeanmeldung zusätzlich eine Gewerbeerlaubnis. Hierzu zählen unter anderem Makler, Restaurantbetreiber und Handwerker. Nach der Anmeldung ist der Gewerbetreibende dazu verpflichtet sich beim Finanzamt anzumelden.
Gewinnabführungsvertrag
Ein Gewinnabführungsvertrag stellt einen Unternehmensvertrag dar, bei dem eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sich dazu verpflichtet, ihren gesamten Gewinn, für eine bestimmte Vertragsdauer, an ein anderes Unternehmen abzuführen. Die Partei, die diesen Unternehmensgewinn erhält, verpflichtet sich beim Gewinnabführungsvertrag und für die vorgesehene Vertragsdauer gleichzeitig dazu, auch alle Verluste auszugleichen. Als Gewinnabführungsvertrag gilt auch ein Vertrag, in dem sich eine AG oder KGaA dazu verpflichtet, ihre Gesellschaft unter Beauftragung eines anderen Unternehmens zu führen.
Ein Gewinnabführungsvertrag bedarf einer Darlegung in schriftlicher Form und der Zustimmung der Hauptsammlung, bei der grundsätzlich eine Dreiviertel-Mehrheit des vertrenen Kapitals zustande kommen muss. Wenn der Vertragspartner ebenfalls eine AG oder KGaA ist, muss die Hauptversammlung dieser Gesellschaft auch dem Gewinnabführungsvertrag zustimmen.
Der Gewinnabführungsvertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister wirksam.
Bei Beendigung des Gewinnabführungsvertrages ist dies ebenfalls dem Handelsregister mitzuteilen.
Gläubiger
Als Gläubiger oder auch Kreditor bezeichnet man jemanden, der aufgrund eines Schuldverhältnisses berechtigt ist, eine Leistung von seinem Schuldner (Debitor) zu fordern. Bei einem Kaufvertrag beispielsweise ist der Verkäufer Gläubiger (also Kreditor), in Bezug auf den Kaufpreis der Ware. Der Verkäufer ist beim Kaufvertrag berechtigt den entsprechenden Kaufpreis der Ware von seinem Kunden (in diesem Fall ist der Kunde Debitor) zu fordern. Der Verkäufer ist bei einem Kaufvertrag aber gleichzeitig auch Debitor (Schuldner) in Bezug auf die Warenlieferung.
Gläubiger (Kreditor) ↔ Schuldner (Debitor)
GmbH
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Gesellschaftsrechtform und zählt zu den Kapitalgesellschaften. Die GmbH besteht aus einer juristischen Person*. Juristische Personen sind beide Träger von Pflichten und Rechten. Sie haben beispielsweise das recht auf die Erfüllung eines Kaufvertrages und eine Pflicht Steuern zu zahlen. Bei natürlichen Personen handelt es sich um Menschen. Eine GmbH ist nicht zweckgebunden, das heißt sie kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck gegründet werden. Das Mindeststammkapital, das zur Gründung einer GmbH erforderlich ist, beträgt 25.000 Euro, welches bar oder in Sacheinlagen erbracht werden kann. (Ausßnahmen hierbei bildet die seit 1. November 2008 ins Leben gerufene Mini GmbH) Zur Gründung einer GmbH muss mindestens eine Person vorhanden sein. Diese ist dann alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter in einer Person.
Eine GmbH haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt dabei unangetastet. Der Beginn der Haftungsbeschränkung einer GmbH erfolgt mit der Eintragung in das Handelsregister. Vor der Eintragung in das Handelsregister haftet die GmbH persönlich (im Falle eines einzigen Gesellschafters) oder solidarisch (im Falle mehrerer Gesellschafter) mit ihrem Privatvermögen.
Zu den Rechten einer GmbH gehört das Stimmrecht bei einer Gesellschafter-Versammlung, das Recht auf Gewinnanteil und ein Recht auf Liquiditätserlös-Anteil.
Zu den Pflichten gehört die beschränkte Haftpflicht, die Einlage (den Betrag den der Gesellschafter in das Unternehmen einbringen muss) und Nachschuss.
Zu den Organen der GmbH gehört der Geschäftsführer, der die Gesellschaft leitet und nach außen hin vertritt, die Gesellschafterversammlung, die durch den Geschäftsführer einberufen wird und über beispielsweise Gewinnverwendung entscheidet und letztendlich der Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung überwacht. Der Aufsichtsrat ist ab 500 Arbeitnehmern ein Muss.
*Eine juristische Person, ist eine nicht-menschliche Person, beispielsweise eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH.
GmbH & Co.KG
Die GmbH & Co. KG (Gesellschafts mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft) ist eine Personengesellschaft und stellt nach deutschem und österreichischem Recht eine Sonderform der Kommanditgesellschaft dar.
Im Gegensatz zur typischen Kommanditgesellschaft, bei der mindestens einer der Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der KG haftet (Vollhafter oder Komplementär), ist der persönlich und unbegrenzt haftende Gesellschafter der GmbH & Co. KG keine natürliche Person, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die GmbH ist somit Komplementär und haftet unbeschränkt mit ihrem Vermögen, jedoch haften die Gesellschafter der GmbH nur mit ihren Stammeinlagen. Dies hat zum Ziel, die Haftungsrisiken aller Gesellschafter zu begrenzen und auszuschließen
Grundkapital
Das Grundkapital bezeichnet das bei einer Aktiengesellschaft (AG) in Form von Aktien angelegte Kapital bei seiner Gründung. Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft muss mindestens 50.000 Euro betragen und sagt nichts über den Wert des Gesellschaftsvermögens aus. Bei der Aktiengesellschaft ist das Grundkapital als gezeichnetes Kapital auf der Passivseite der Bilanz verbucht. Das Grundkapital wird grundsätzlich weder von Gewinn noch von Verlust beeinflusst oder verändert.
Das Grundkapital kann in der Regel bar, durch Umwandlung (z.B in Aktien) oder durch eine Sachgründung (z.B Grund- oder Hausbesitz) erbracht werden. Bei der Umwandlung des Grundkapitals einer Kapitalgesellschaft (z.B einer GmbH), geht diese in eine Aktiengesellschaft über. Wird das Grundkapital als Sacheinlage erbracht, so ist eine Bewertung gesetzlich vorgeschrieben.
Grundpfandrecht
Das Grundpfandrecht spielt eine wesentliche Rolle im Kreditwesen. Das Grundpfandrecht ist ein vertragliches Pfandrecht, das zur Kreditsicherung genutzt wird und sich in Form von Grundstücken, gründstückähnlichen Rechten, Hypotheken und Grund- oder Rentenschuld darstellt. Wenn eine Bank Kredite an beispielsweise Firmen oder Privatpersonen vergibt und diese den Kredit nicht zurückzahlen, kommt das Grundpfandrecht ins Spiel.
Der Kreditgeber darf bei einer Nichterfüllung seiner Forderungen den geliehenen Kreditbetrag in Form von Grundstücken, Hypotheken und ähnlichem pfänden, um den Wertbetrag des Geldes zu ersetzen.