Verkauf der Firma

Verkauf der Firma

Ein Handelsregisterauszug ist ein Ausdruck der Informationen, die über ein kaufmännisches Unternehmen im Handelsregister gespeichert sind. Seit dem 1. Juli 1998 ist ein Eintrag für alle Unternehmen sowie alle Kaufleute verpflichtend, da mit diesem Datum die frühere Unterscheidung zwischen Soll- und Musskaufmann bzw. Minderkaufmann weggefallen sind. Doch ein Handelsregistereintrag ist nicht nur lästige Pflicht, er bietet auch viele Vorteile. Zu den wichtigsten Vorteilen zählt sicherlich die Beweisfunktion, die ein solcher Eintrag beinhaltet. Auszüge aus dem Handelsregister werden bei den verschiedensten Gelegenheiten benötigt, wobei zwischen einem aktuellen und einem chronologischem Ausdruck gewählt werden kann. Der aktuelle Auszug enthält dabei sämtliche derzeit geltenden Informationen zum Unternehmen, während der chronologische alle Eintragungen seit der Firmengründung auflistet - einschließlich der gelöschten und geröteten. Beiden Formen ist gleich, dass sie das Datum sowie die Uhrzeit des Druckzeitpunktes beinhalten.


Warum ist ein Handelsregisterauszug relevant beim Verkauf der Firma?

Ein Handelsregisterauszug ist für beide Seiten ein wichtiges Instrument, um den Verkauf einer Firma abzuwickeln. Dies hat vor allem rechtliche Gründe, denn das Recht zur Veräußerung hat nur der im Handelsregister eingetragene Firmeninhaber. Zudem darf nur eine Firma verkauft werden, die im Handelsregister registriert ist. Mittels eines Handelsregisterauszuges kann nun der Verkäufer dem Käufer gegenüber nachweisen, dass die Firma a) per Eintragung veräußerungsfähig ist b) und der Verkäufer als Eigentümer das Recht zur Veräußerung hat. Da die Eintragungen ins Handelsregister nicht willkürlich erfolgen, sondern durch unabhängige Stellen überprüft werden, werden die Eintragungen - und damit auch der Ausdruck - rechtlich bindend und bietet somit für den Käufer eine gewisse Sicherheit. Des Weiteren enthält ein Handelsregisterauszug alle die Firma betreffenden Informationen, die auch für eine Kaufabwicklung interessant werden. So ist etwa die Rechtsform des Unternehmens für den konkreten Hergang relevant, sind doch bei einem Einzelunternehmen andere Schritte vorgesehen als beispielsweise beim Verkauf einer Aktiengesellschaft. Zudem gibt der Ausdruck dem Käufer insofern zusätzliche Rechtssicherheit, da bei in Handelsregistern eingetragenen Kaufleuten eine verschärfte Mängelhaftung gilt.


Relevanz des Handelsregisterauszugs nach einem Verkauf

Der Käufer wiederum ist angehalten, die durch den Verkauf erfolgten Änderungen umgehend beim zuständigen Registergericht anzumelden. Die Änderungen werden unter den Registerbekanntmachungen veröffentlicht und erst dadurch rechtlich wirksam. Dabei sollte beim Firmenverkauf darauf geachtet werden, alle Angaben den neuen Verhältnissen anzupassen. Dazu gehören etwa die Namen der neuen Geschäftsführer, Prokuristen und anderer Firmenvertreter, eventuell ein neuer Firmensitz oder die Schließung von Zweigniederlassungen. In Rechtsfragen gelten stets die Informationen als bindend, die im Handelsregister hinterlegt sind. Mit dem neuen, geänderten Handelsregisterauszug kann sich die neu formierte Firma bei allen Berufsverbänden, beim Finanzamt sowie bei Lieferanten und Kunden als Nachfolgerin ausweisen.