So schützen Sie den Firmennamen durch eine Eintragung im Handelsregister

So schützen Sie den Firmennamen durch eine Eintragung im Handelsregister

Wer eine neue Firma im Handelsregister eintragen möchte hat diese kreative Phase meistens schon hinter sich: Die Suche nach einem passenden Namen für die Unternehmung. Häufig der schönste Teil der Firmengründung, denn hier kann man seiner Phantasie freien Lauf lassen. Doch Vorsicht, viele Firmennamen sind bereits vergeben, und werden sogar durch eine Eintragung im Handelsregister geschützt. Wer also einen Firmennamen sucht sollte sich vorab unbedingt einen Handelsregisterauszug besorgen, und seine Ideen zum Namen mit den bereits eingetragenen vergleichen.


Starker Schutz für den Namen - Aber nur in der Region!

Wer sich jetzt sorgen macht, dass der Firmenname schon vergeben ist, weil irgendeine Firma irgendwo in Deutschland dieselbe Idee hatte, der kann sich gleich beruhigen: Das Handelsregister schützt den Firmennamen nur insoweit, als das identische, oder ähnlich klingende Firmennamen im selben Bezirk unmöglich sind. Dieses Vorgehen dient dem Schutz der Verbraucher und soll die Übersichtlichkeit bewahren. Der Schutz vor Ähnlichkeiten gilt dabei nicht im Sinne des Markenrechts, sondern bezieht sich lediglich auf den Klang. So ist es beispielsweise möglich das die XYZ AG mit demselben Präfix, und als andere Firma mit XYZ GmbH firmiert. Eine zweite XYZ AG, oder GmbH wäre aber nicht möglich, der Geschäftszweck dürfte aber durchaus derselbe sein. Die örtlichen Handelsregister und Amtsgerichte prüfen bereits bei der Eintragung den Namen auf Plausibilität. Dennoch kommt es ab und an immer wieder vor, dass junge Unternehmer den Unternehmensnamen noch einmal ändern müssen, bevor die Firma in den Handelsregisterauszug aufgenommen wird. Grundsätzlich gilt hier: "Wer zuerst kommt, der malt auch zuerst", und wer seine Firma zuerst anmeldet kommt auch garantiert mit seiner Wunschbezeichnung in das Handelsregister. Dieses Vorrecht erlischt aber bei einer Änderung des Namens, ebenso bei einer Rückänderung. In beiden Fällen wird der ursprüngliche, beziehungsweise der gewünschte Name nochmals auf die Verfügbarkeit und die Plausibilität geprüft und dann erst im Handelsregister eingetragen. Ein Handelsregisterauszug kann also bei der Suche nach einem neuen Firmenname helfen. Mit seiner Hilfe können die vorhandenen Firmen in der Region überprüft werden. Das geht auch recht schnell, denn der Handelsregisterauszug ist immer alphabetisch geordnet und übersichtlich gestaltet. In diesem Fall ersetzt er aus juristischer Sicht nicht das Branchenverzeichnis einer Region, aber ein Blick hierein lohnt ebenfalls. Denn hier sind auch Firmen und Unternehmen eingetragen die ihren Namen anderweitig schützen lassen und nicht im Handelsregisterauszug erscheinen müssen.