Mit einem Handelsregisterauszug kann eine Förderung professionell beantragt werden

Wer sich selbstständig macht oder ein Unternehmen gründet, sollte neben der guten Idee, die sich realisieren lässt, auch auf die Bürokratie nicht vergessen. Dazu gehört, einen Handelsregisterauszug zu beantragen, der zwar nicht immer rechtlich verpflichtend ist, in jedem Fall aber einige Vorteile bietet. Neben dem seriösen Auftritt gegenüber potentiellen Geldgebern und Geschäftspartnern, ist er vor allem bei der Antragstellung für öffentliche Fördergelder und Fördermittel wichtig.
Die wichtigsten Fakten zum Handelsregisterauszug
Grundsätzlich ist ein Handelsregister das offizielle Verzeichnis für Kaufleute, die aufgrund ihres wirtschaftlichen Handelns zum Eintrag verpflichtet sind. Der Eintrag in dieses Verzeichnis gibt aber auch Aufschluss über die Professionalität und Seriosität, mit der ein Unternehmensgründer an seine Selbstständigkeit herangeht. Denn wer in diesem Register aufgenommen ist, gibt mit den bekannt gegebenen Daten, Banken, Behörden und eventuellen Geschäftspartnern ein wichtiges und vor allem verlässliches Informationsmittel an die Hand. Das von den Amtsgerichten geführte Verzeichnis steht für Rechtssicherheit, indem es alle rechtlichen und tatsächlich gegebenen Verhältnisse des jeweiligen Handelsverkehrs nachweist. Wer sich in das Handelsregister eintragen lässt, wird mit seinen entsprechenden Daten auch im Bundesanzeiger sowie in mindestens einer Tageszeitung, die dem Registergericht als Veröffentlichungsmedium dient, publiziert.
Unterschiedliche Fördermittel können mit einem Handelsregisterauszug beantragt werden
Meist sind Unternehmensgründer nicht unbedingt mit einem Geldsegen versorgt, sodass gerade für die erste Zeit der Selbstständigkeit etwaige Förderungen wertvolle Dienste leisten. Hier gibt es unterschiedliche Optionen, die individuell zum Tragen kommen, etwa wenn man sich aus der Erwerbslosigkeit heraus selbstständig macht oder aber wenn das Einkommen aus der neuen Selbstständigkeit noch nicht ganz zum Leben reicht. Für welche Fördermaßnahme man sich auch entscheidet, wichtig ist die Antragstellung, die in jedem Fall vollständig und zeitnah zur Gründung erfolgen sollte. Und genau zu diesen Unterlagen, die einem Förderantrag beigelegt werden müssen, gehört auch ein Handelsregisterauszug.
Antrag richtig stellen
Viele Anträge auf Förderungen sind direkt bei den entsprechenden Geschäftsbanken zu stellen, die diese dann an den Fördermittelgeber weiterleiten. Auch andere Stellen, wie öffentliche Behörden, können zuständig sein, womit klar ist, dass man sich im Zuge einer Förderungsentscheidung auch gleich alle notwendigen Informationen zulegen sollte. Entsprechende Infos gibt es bei den regionalen Wirtschaftsbehörden oder aber sonstigen Landeseinrichtungen. Neben dem Formular, das korrekt und gut leserlich ausgefüllt sein sollte, muss der Handelsregisterauszug sowie der Businessplan dem Antrag beigelegt werden. Nur wer vollständige Unterlagen abgibt, kann auch damit rechnen, dass sein Anspruch auf Förderung rasch und ohne viel Rückfragen geprüft wird. Schlimmstenfalls ist eine Ablehnung die Folge, wenn hier ungenau eingereicht wird.