Der Handelsregisterauszug bei einer Wirtschaftsprüfung

Die Wirtschaftsprüfung befasst sich mit der Kontrolle des Finanzberichts eines Unternehmens. Sie muss unterschieden werden zwischen der freiwilligen, und der verpflichtenden Prüfung. Denn beide haben meist völlig unterschiedliche Zielsetzungen und gehen deswegen völlig unterschiedlich an die Aufgabe heran. Der Handelsregisterauszug spielt bei einer Wirtschaftsprüfung eines Unternehmens nur eine untergeordnete Rolle, ist aber ein Dokument welches immer für den Fall der Fälle bereit gehalten werden sollte um Probleme zu vermeiden.
Die verpflichtende Wirtschaftsprüfung
Diese Prüfung findet alljährlich im Rahmen der Überprüfung des jährlichen Finanzberichts des Unternehmens statt. Sie befasst sich weniger mit der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens und erstellt lediglich eine Prognose darüber ob das Unternehmen fortgeführt wird, oder ob es unwirtschaftlich handelt und mit einer Insolvenz zu rechnen ist. Die verpflichtende Wirtschaftsprüfung kontrolliert die erreichten Zielvorgaben des Unternehmens, und letztendlich dessen Buchführung und Bilanz. Ein Testat der Wirtschaftsprüfer, und ein Handelsregisterauszug können vom Finanzamt angefordert werden, und werden es in der Praxis auch häufiger. Vor allem wenn Einträge innerhalb des Handelsregisters geändert werden mussten wird hier häufig von den Wirtschaftsprüfern und von den Finanzbehörden eine Routinekontrolle durchgeführt und überprüft ob die eingetragenen Tatsachen mit der Realität übereinstimmen. Eine Wirtschaftsprüfung wird ebenfalls im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, oder einer Umwandlung in eine AG durchgeführt. Die Erklärungen des Wirtschaftsprüfung haben hier teilweise rechtsverbindliche Wirkung und dienen als Grundlage für weitere Entscheidungen im Unternehmen.
Die freiwillige Wirtschaftsprüfung
Viele Unternehmen engagieren einen eigenen Wirtschaftsprüfer auf freiwilliger Basis. Dessen Leistung ersetzt nicht die verpflichtenden Prüfungen. Somit ist er eher ein erweiterter Arm der Unternehmensführung und kann in der Praxis als Controlling-Abteilung bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, oder als übergeordneter Controller über der eigentlichen Controlling-Abteilung gesehen werden. Die freiwillige Wirtschaftsprüfung erfasst meistens auch andere Daten und kann sich voll auf die Anforderungen des Unternehmens konzentrieren ohne auf gesetzliche Vorgaben Rücksicht nehmen zu müssen. Ob bei einer freiwilligen Wirtschaftsprüfung der Handelsregisterauszug überprüft wird, oder nicht ist eine reine Unternehmensentscheidung. Meistens wird dies allerdings fachkundigen Anwälten überlassen um den Wirtschaftsprüfer in seiner Arbeit zu entlassen.
Was bringt hier ein Handelsregisterauszug?
Wer in einem Handelsregisterauszug als externe Betrachter einen Informationsgewinn über die Ergebnisse der Wirtschaftsprüfung erhofft wird meist enttäuscht sein. Denn es gibt hier keinerlei Eintragungen darüber. Lediglich in der Bilanz des Unternehmens, und in dessen Jahresbericht sind Informationen hierüber zu finden. Dennoch ist der Handelsregisterauszug eine wichtige Grundlage für die Arbeit eines Wirtschaftsprüfers, sei es auf verpflichteter, oder auf freiwilliger Basis. Als externer Betrachter liefert ein Handelsregisterauszug nur indirekt Informationen über die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens. Nutzbare Kennzahlen wären hier das Stammkapital, oder die einzelnen Anteile und deren Höhe sowie Besitzer. Indirekt fließen in diese Werte immer die Ergebnisse einer Wirtschaftsprüfung mit ein und können so ein Bild über die Lage des Unternehmens liefern.