Großhändlerkonditionen beim Einkauf

In unserer digitalisierten Welt, in der blitzschnelle Datenbereitstellung obligatorisch ist, ist der automatisierte Handelsregisterauszug schon lange überfällig. Jeder Händler der Einkaufskonditionen aushandeln möchte, sei es der Global Player oder der "Gemüsehändler an der Ecke", muss schnell und ohne viel Zeitaufwand, einen Handelsregisterauszug bereitstellen können. Gerade der Trend des internationalen Warenverkehrs profitiert von der schnellen Bereitstellung eines automatisierten Handelsregisterauszugs, ohne den kein vertrauensvoller Handel zwischen Händlern möglich wäre.
Warum ist der Handelsregisterauszug ein Instrument, das Vertrauen in Geschäftspartner stärken kann:
Ein Handelsregisterauszug gibt Auskunft über die Art und Form des Unternehmens. Der Handelsregisterauszug bildet eine Vertrauensgrundlage zwischen Kaufleuten, er führt den Beweis darüber, dass es sich bei dem Handelspartner um einen eingetragenen Vollkaufmann handelt, der sich einer freiwilligen Gerichtsbarkeit unterwirft. Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen unterschieden, in Abteilung A und Abteilung B. In Abteilung A sind Personengesellschaften, rechtsfähige, wirtschaftsfähige Vereine (z. B. ADAC) und Einzelunternehmen erfasst. Die Abteilung B behandelt Kapitalgesellschaften, welche mit HRA oder HRE abgekürzt werden können. Unternehmen die alle Voraussetzungen für die Eintragung erfüllen, dies aber unterlassen, werden mit einem Bußgeld belegt. Ausgenommen von der Regelung sind Kleingewerbetreibende, die ein Gewerbe betreiben aber nicht die Anforderungen eines Vollkaufmannes erfüllen. Das Handelsregister wird seit 2007 nach einer EU-Richtlinie elektronisch geführt und ist bekannt unter dem Kürzel EGVP. Im Handelsgesetzbuch (HGB), in den § 8-12 und in der Handelsregisterverordnung, sind die technischen und rechtlichen Grundlagen zur Durchführung erfasst. Für Kapitalgesellschaften, egal in welcher Ausrichtung, ist der Eintrag zwingend erforderlich. Eintragungen sind immer kostenpflichtig, die Gebühren werden nach dem Notar und Gerichtskostengesetz erhoben. Der Auszug erteilt Auskunft über Eintragungen in der Abteilung A oder B, z. B. über die Rechtsform und Art des angefragten Unternehmens. Bei einer GmbH kann zum Beispiel eine Liste der Gesellschafter erstellt werden. Weitere Auskünfte sind: Firma/Unternehmen/Gegenstand Sitz und Firmenanschrift Niederlassung und evtl. vorhandene Zweige mit Anschrift Gegenstand, Art oder Verwendungszweck der Firma Vorstandsmitglieder Geschäftsführer Inhaber Haftende Gesellschafter der Firma Prokuristen Rechtsform der Firma Grund- oder Stammkapital, Kommanditisten, Aktionäre, Mitglieder Besondere Rechtsverhältnisse (Ausnahmen oder Vereinbahrungen). Besonders für die boomende Branche des Onlinehandels ist eine zeitnahe und digitale Bereitstellung eines automatisierten Handelsregisterauszuges sehr hilfreich. Im zentralen und globalen Handelsverkehr ist die Zeit einer der wichtigsten Faktoren. Durch die automatisierte Bereitstellung kann diese eingespart und gewinnbringend eingesetzt werden.
Fazit
Der automatisierte Handelsregisterauszug beschleunigt den Handel und erspart dem Händler viel Zeit, die er an anderer Stelle sinnvoll einbringen kann. Ob es sich um die Eintragung bei regionalen Großhändlern handelt oder um die Übermittlung von Betriebsdaten an ausländische Handelspartner, der automatisierte Handelsregisterauszug ermöglicht den zeitgerechten, schnellen und modernen Austausch von Firmendaten, die im Handelsregister erfasst sind.