Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen für Projekte

Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen für Projekte

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das rechtlich wie wirtschaftlich relevante Informationen sowohl über Unternehmen wie auch Kaufleute führt. Zu den gespeicherten Informationen gehören im Wesentlichen: - den Unternehmensnamen - den Unternehmensgegenstand - Sitz und Niederlassungen des Unternehmens - Geschäftsführung und vertretungsberechtigte Personen - die Gerichtsbarkeit des Unternehmens - seine Rechtsform - sowie Grund- und Stammkapital. Neben diesen grundlegenden Eintragungen enthält ein Handelsregistereintrag noch wesentliche weitere Informationen, etwa auch über ehemalige Geschäftsführer, Prokuristen und/ oder Eigentümer. Ein Eintrag im Handelsregister ist rechtlich bindend. Viele geschäftliche Aktionen werden in der Tat auch erst mit einem solchen Eintrag juristisch relevant. Aus diesem Grund ist es auch so wichtig, die Informationen im Handelsregister stets auf dem neuesten Stand zu halten. Ansonsten kann es geschehen, dass ein ehemaliger Geschäftsführer, der noch nicht aus dem Handelsregister gelöscht wurde, für die geschäftlichen Aktionen und Handlungen seines Nachfolgers haften muss. Daneben erfüllt ein Handelsregisterauszug eine ähnliche Funktion wie die Schufa für Privatpersonen: Ein solcher Ausdruck gibt Geschäftspartnern verlässliche Informationen darüber, wie vertrauenswürdig und seriös eine Firma tatsächlich ist. Ein Handelsregisterauszug kann in Deutschland von jedem Bürger und für jede eingetragene Firma angefordert werden.


Wichtig für die Bewerbung auf öffentliche Ausschreibungen

Aus genau diesem Grund ist ein aktueller Handelsregisterauszug so wichtig für Unternehmen, die sich auf öffentliche Ausschreibungen - etwa von Behörden - bewerben. Mit einem Ausdruck wollen sich Regierungs- und Kommunalbehörden absichern, dass es sich bei dem Bewerber zum Einen um eine liquide wie auch seriöse Firma handelt. Die Liquidität wird aus dem Grund relevant, da bei fehlender Zahlungskraft die Erfüllung eines erteilten Auftrags gefährdet ist - und dann neuerlich Kosten, etwa für ein erneutes Ausschreibungsverfahren, verursacht. Des Weiteren müssen sich öffentliche Auftraggeber auch hinsichtlich der Vertrauenswürdigkeit und Seriosität ihrer Geschäftspartner und Lieferanten absichern. Immerhin kann ein Imageskandal großen Schaden anrichten - nicht nur in der privaten Geschäftswelt, sondern gerade im öffentlichen Sektor, dessen politisches Überleben vom Vertrauen des Bürgers abhängt. Kurz gesagt, wenn sich eine Firma auf eine öffentliche Ausschreibung bewerben möchte, kommt sie um das Mitschicken eines Handelsregisterauszuges nicht herum. Damit zeigt das Unternehmen seine Vertrauenswürdigkeit an - und im Übrigen auch die Tatsache, dass es sich gemäß den eingetragenen Unternehmensgegenständen auch tatsächlich mit den ausgeschriebenen Geschäftsbereichen beschäftigt.


Auf aktuellen Handelsregisterauszug achten

Für die Bewerbung an öffentlichen Ausschreibungen sind in erster Linie aktuelle Auszüge aus dem Handelsregister gefordert. Diese enthalten die bereits oben im Text angegebenen Informationen. In manchen Fällen fordern Behörden jedoch auch historische bzw. chronologische Auszüge, die - gerade für die letzte Form - auch bereits gelöschte Informationen liefern.