Leasen eines Firmenwagens

Leasen eines Firmenwagens

Das Handelsregister ist ein Verzeichnis, das rechtliche wie wirtschaftliche Informationen über Unternehmen und Kaufleute beinhaltet. Ein Handelsregisterauszug wiederum listet wichtige Informationen auf, die für Geschäftspartnern, Lieferanten und auch Behörden relevant werden können. So ist ein solcher Auszug beispielsweise unabdingbarer Bestandteil sämtlicher geschäftlicher Transaktionen eines Unternehmens, da gemäß § 15 des Handelsgesetzbuches Eintragungen im Handelsregister einen umfassenden Vertrauens- und Verkehrsschutz genießen. Alle Eintragungen im Handelsregister sind rechtlich bindend.


Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

In Unternehmenskreisen hat der Handelsregisterauszug eine ähnliche Funktion wie die Schufa-Einträge für Privatpersonen: Der Ausdruck gibt potenziellen Geschäftspartnern und Behörden Auskunft darüber, ob eine Firma vertrauenswürdig ist bzw. in der Lage, einen eventuellen Auftrag tatsächlich zu Ende zu führen. In dieser Eigenschaft wird ein Auszug aus dem Handelsregister beispielsweise wichtig, wenn ein Firmenwagen gekauft oder geleast werden soll. Ein solcher Kauf wie auch der Leasingvertrag stellen eine geschäftliche Transaktion dar, die auf Vertrauen basiert - nämlich das Vertrauen des Autohändlers darin, dass das Unternehmen in der Lage ist, die vereinbarten Leasingraten regelmäßig und pünktlich zu zahlen. Dasselbe gilt im Übrigen auch für den Abschluss von Versicherungen auf den Firmennamen bzw. für die Firma, ebenso wie für die Anmeldung des geleasten Pkw als Firmenwagen bei den Versicherungen und dem Finanzamt. Leasing ist im Prinzip nichts anderes als eine Art Mietkauf, wobei der gemietete Pkw nach einiger Zeit in das Eigentum der Firma übergeht - es sei denn, es ist von vornherein nur eine bestimmte Laufzeit vorgesehen, wobei nach Ablauf der Vertragslaufzeit ein neuer Pkw geleast und der alte an den Händler zurückgegeben werden soll.


Relevante Informationen aus dem Handelsregister

Ein Handelsregisterauszug bietet eine Fülle von Informationen. In aktuellen Auszügen werden stets - Name des Unternehmens und dessen Rechtsform - Sitz und Gerichtsbarkeit des Unternehmens - eventuelle Zweigniederlassungen - der Unternehmensgegenstand - Geschäftsführung und vertretungsberechtigte Personen - sowie das Grund- und Stammkapital des Unternehmens angegeben. Gerade die Informationen über das Unternehmenskapital versprechen dem potenziellen Geschäftspartner einen ersten Eindruck von der Liquidität des Unternehmens, auch, wenn die Jahresbilanzen generell nicht Bestandteil eines Handelsregisterauszuges sind. Andere Informationen wiederum werden relevant, wenn ein Rechtsstreit ins Haus steht. Neben einem aktuellen Handelsregisterauszug sind auch chronologische bzw. historische Auszüge erhältlich. Ein chronologischer Auszug aus dem Handelsregister listet etwa auch bereits gelöschte oder sogenannte "gerötete" Eintragungen auf, beispielsweise über frühere Geschäftsführer oder ehemalige Prokuristen. In Deutschland hat jeder Bürger das Recht, von allen Unternehmen und Kaufleuten deren Eintragungen im Handelsregister als Ausdruck anzufordern. Die Anforderung ist gebührenpflichtig. Übrigens erleichtert es die Suche nach dem richtigen Unternehmen, wenn auf dem Antrag die Angaben HRA oder HRB gemacht werden können, sie sind jedoch nicht zwingend notwendig.