Information für (potenzielle) Geschäftspartner

Im Handelsregister, einem lediglich elektronisch geführten, öffentlichen Verzeichnis sind vielerlei rechtsverbindliche Informationen über Kaufleute und Unternehmen zu finden. In Deutschland hat jeder das Recht, ohne Begründung einen Handelsregisterauszug anzufordern. Ein solcher - mittlerweile oft schlicht als "Ausdruck" bezeichnet - ist bei vielen geschäftlichen wie auch rechtlichen Transaktionen notwendiger Bestandteil des Geschehens. Die Informationen, die aus einem Handelsregisterauszug ersichtlich sind, geben Aufschluss über die Seriosität sowie die rechtliche und wirtschaftliche Aufstellung einer Firma bzw. eines kaufmännischen Betriebes. Gemäß § 15 Handelsgesetzbuch genießen Eintragungen im Handelsregister einen umfassenden Vertrauens- und Verkehrsschutz. Die darin eingetragenen Informationen sind rechtlich bindend.
Darum prüfe, wer sich (ewig) bindet
Wer miteinander Geschäfte tätigen und Verträge abschließen möchte, muss einander vertrauen können. Schließlich steht der Ruf und mitunter auch die Liquidität einer Firma auf dem Spiel, wenn diese sich - treu im Glauben - an ruinöse Geschäftspartner wendet. Die Einsicht in den Handelsregisterauszug eines bereits vorhandenen oder potenziellen Geschäftspartners kann das Risiko jedoch verringern. Für eventuell bereits anstehende Rechtsfälle sind sowohl die aktuellen Geschäftsführer wie auch der oder die Prokuristen aus dem Handelsregisterauszug ersichtlich, ebenso wie die Unternehmensform der Firma und deren Gerichtsstand. Übrigens ist es gerade aus diesem Grund für Unternehmen immens wichtig, die Eintragungen im Handelsregister auf einem aktuellen Stand zu halten. Fand beispielsweise ein Wechsel der Geschäftsführung statt und diese Information wurde dem Handelsregister nicht mitgeteilt, so haftet der ehemalige Geschäftsführer für die firmenbezogenen Handlungen und Geschäfte seines Nachfolgers. Dasselbe gilt auch für Firmeninhaber und Prokuristen.
Historische und aktuelle Informationen erhältlich
Wer einen Handelsregisterauszug bestellt, erhält eine Fülle von Informationen. Meist sind jedoch nur bestimmte Informationen interessant. Nun ist es möglich, statt eines kompletten Auszuges spezielle Handelsregisterauszüge zu bestellen, die nicht alle, sondern nur bestimmte Informationen auflisten. So enthält ein aktueller Handelsregisterauszug etwa alle Informationen, die für die Anbahnung eines geschäftlichen Kontakts relevant sind. Dazu zählen beispielsweise Sitz und Niederlassung der Firma, deren vertretungsberechtigte Personen, die eingetragene Rechtsform, die Namen der geschäftsführenden Personen sowie das Grund- und Stammkapital. Gerade letzteres ist für potenzielle Geschäftspartner interessant, gibt diese Angabe doch Auskunft über die Liquidität des Unternehmens. Viele Auftraggeber verlangen etwa finanzielle Sicherheiten seitens der Firmen, die diese Aufträge ausführen sollen - schließlich soll verhindert werden, dass die Erfüllung aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit der ausführenden Firmen oder Lieferanten nicht zustande kommt. Neben einem aktuellen Handelsregisterauszug ist es auch möglich, einen chronologischen oder historischen Auszug zu bestellen. Übrigens werden in einem chronologischen Handelsregisterauszug auch gerötete bzw. gar gelöschte Einträge aufgeführt. Die Jahresbilanz ist im Übrigen kein Bestandteil der Informationen.