Der Handelsregisterauszug - Grundlage für die Aufnahme eines Geschäftskredites

Das Handelsregister ist ein beim Amtsgericht öffentlich, heutzutage elektronisch geführtes, Register. Hier werden Kaufleute und auch Handelsgesellschaften unter dem Firmennamen geführt und die Rechtsverhältnisse offenkundig gemacht. Dabei besteht das Handelsregister aus zwei verschiedenen Abteilungen. In der Abteilung A werden alle Einzelunternehmen, die OHGs und die KGs geführt. In Abteilung B stehen Aktiengesellschaften und GmbHs. Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das bedeutet, jeder hat das Recht auf Einsicht. Die sogenannten Handelsregisterauszüge sind Abschriften von Handelsregistereintragungen. Diese werden auch im Bundesanzeiger bzw. in den Tageszeitungen veröffentlicht.
Prüfung von Legitimation und der Kreditfähigkeit
Da das Handelsregister u.a. die Rechtsverhältnisse einer Firma bzw. eines Unternehmens darlegt, gibt es viele Menschen im Alltag, die für Ihre Arbeit einen Handelsregisterauszug verlangen, um sich über das jeweilige Unternehmen zu informieren, bevor sie hier eine Geschäftsbeziehung eingehen. Eine solche Situation kann auch sein, wenn eine Firma oder ein Unternehmen einen Kredit aufnehmen will. Hier sind die Banken verpflichtet, die Kreditwürdigkeit sowie die Kreditfähigkeit des Kunden, in dem Fall des Geschäftskunden, zu überprüfen. Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit überprüfen die Banken, ob der Kunde in der Lage sein wird, seinen Kreditverpflichtungen nachzukommen. Bei der Kreditfähigkeit hingegen handelt es sich um die Fähigkeit, rechtswirksame Kreditverträge schließen zu können und zu dürfen. Vereinfacht erklärt bedeutet dies, die Bank muss prüfen, wer in einer Firma bzw. in einem Unternehmen berechtigt ist, einen Kreditvertrag abzuschließen. Des Weiteren muss die Bank sicher gehen, dass es die Firma wirklich unter dem angegebenen Namen gibt. Sowohl die Kreditfähigkeit als auch die wahre Existenz kann die Bank durch die Einsicht in einen Handelsregisterauszug überprüfen. Hier wird die Firma genau benannt, ebenfalls die Anschrift und weitere relevanten Daten und Fakten, um zu wissen, dass die Firma bzw. das Unternehmen wirklich unter dem angegebenen Namen existiert. Denn es ist nicht gestattet, einen Kredit auf falschen Namen aufzunehmen. Im Rahmen dieser Legitimationsprüfung müssen sich zudem alle beteiligten Personen durch ihren Personalausweis legitimieren. Im Handelsregisterauszug steht auch, wer Prokura hat und wer berechtigt ist, einen Kreditvertrag abzuschließen. So weiß die Bank, ob die Person, die für die Kreditvergabe vorspricht, auch wirklich dazu berechtigt ist.
Die Vorlage des Handelsregisterauszugs
Da das Handelsregister ein öffentliches Register ist, darf jeder Einsicht nehmen, so natürlich auch die Banken und Kreditinstitute. In der Praxis aber verlangen die Kreditgeber meist von ihren Kunden, selbst den Handelsregisterauszug zu besorgen und vorzulegen. Firmen haben meist einen solchen Auszug in ihren Unterlagen, in der Regel ist hier dann eine Kopie ausreichend, um den Kredit beantragen zu können.